Wie will die Landesregierung ein flächendeckendes Betriebliches Eingliederungsmanagement in Landesbehörden weiterentwickeln?

Kleine Anfrage von Horst Becker und Monika Düker

Die Behörden der Landesverwaltung in Nordrhein-Westfalen sind seit 2004 durch eine bundesgesetzliche Regelung in § 167 SGB IX verpflichtet, länger erkrankten Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) anzubieten. Ziele des BEM sind es dabei, eine bestehende Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, eine erneute Arbeitsunfähigkeit zu verhindern und das Arbeitsverhältnis zu erhalten.
Zu diesen relevanten Zielen im Sinne der Beschäftigten und des Landes NRW finden sich im Koalitionsvertrag der regierungstragenden Fraktionen in NRW keine Aussagen. In einer Vorlage der Landesregierung (Vorlage 17/848) führt die Landesregierung unter Punkt 4 der Darstellungen zum gegenwärtigen Gesundheitsmanagement im Land zum BEM aus, dass Landesbehörden „in vielen Fällen“ Dienstvereinbarungen geschlossen hätten und nur „in manchen Behörden“ das BEM-Verfahren evaluiert werde. Aussagen zur zukünftigen und zukunftsfähigen Weiterentwicklung der BEM-Verfahren fehlen auch hier.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. In welchen Landesbehörden existiert zum aktuellen Zeitpunkt ein umfangreiches Betriebliches Eingliederungsmanagement?
  2. Welche Maßnahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagement werden in den Landesbehörden derzeit angewandt? (Bitte nach Art und Häufigkeit in den Landesbehörden aufschlüsseln)
  3. Inwiefern wird das Betriebliche Eingliederungsmanagement in den Landesbehörden fortlaufend evaluiert? (Bitte den Zeitpunkt der letzten und nächsten geplanten Evaluation für alle Landesbehörden angeben)
  4. Auf Grundlage welcher Kriterien wird das Betriebliche Eingliederungsmanagement in den Landesbehörden weiterentwickelt?
  5. Welche Ziele verfolgt die Landesregierung bei der Weiterentwicklung des behördlichen Eingliederungsmanagement?