Grundsteuer schnell und verfassungskonform reformieren

Antrag der GRÜNEN im Landtag

Mehrdad Mostofizadeh

I.                 Ausgangslage

Mit der Entscheidung vom 10.04.2018 hat das Bundesverfassungsgericht die aktuelle Gestaltung der Grundsteuer samt Jahrzehnte alter Berechnungsgrundlagen für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber die Aufgabe gestellt, bis zum 31.12.2019 eine Neuregelung zu treffen. Die Grundsteuer ist für die Kommunen eine der wichtigsten eigenen Einnahmequellen und eine verfassungskonforme Neugestaltung ist somit unabdingbar. Aktuell erhalten Kommunen bundesweit rund 14 Milliarden Euro aus dieser Steuerart. Auf derzeit etwa 3,6 Milliarden Euro Einnahmen in NRW sind die Kommunen auch zukünftig angewiesen, um wichtige Aufgaben der Daseinsvorsorge etwa in der Bildung und Betreuung von Kindern, aber auch in der Infrastruktur weiterhin finanzieren zu können.
Aufgrund der knappen Fristsetzung durch das Bundesverfassungsgericht muss eine verwaltungseinfache und schnell umsetzbare Grundsteuerreform unmittelbar ausgestaltet und umgesetzt werden.

II.               Der Landtag stellt fest:

  • Die Grundsteuer ist für die nordrhein-westfälischen Kommunen eine der wichtigsten eigenen Einnahmequellen.
  • Die Sicherung der kommunalen Steuereinnahmen durch die Grundsteuer muss höchste Priorität in Bund und Ländern haben.

III.              Der Landtag fordert die Landesregierung auf

  • aktiv an der Erarbeitung eines verfassungsfesten und ergiebigen Vorschlages mitzuwirken bzw. einen solchen zu erstellen.
  • sich auf Bundesebene für eine zeitnahe und verfassungskonforme Reform der Grundsteuer einzusetzen.
  • auf Bundesebene einen konkreten Zeitplan zur Umsetzung der Grundsteuer-reform einzufordern.
  • den 396 Kommunen in Nordrhein-Westfalen eine Kompensation der derzeitigen Einnahmen durch die Grundsteuer im Falle eines Wegfalls zu garantieren.