Welche Position vertritt die Landesregierung zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission für ein nachhaltiges Finanzwesen?

Kleine Anfrage von Johannes Remmel

Als Reaktion auf die weltweiten Bemühungen zur Förderung einer nachhaltigeren Wirtschaft hat die Europäische Kommission jüngst drei Verordnungsvorschläge vorgelegt:

  • Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen (COM(2018) 353 final),
  • Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Offenlegung von Informationen über nachhaltige Investitionen und Nachhaltigkeitsrisiken sowie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2016/2341 (COM(2018) 354 final) und
  • Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1011 in Bezug auf Referenzwerte für CO2-arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz (COM(2018) 355 final).

Diese Vorschläge sind Teile einer umfassenden Initiative der Europäischen Kommission für eine nachhaltige Entwicklung. Es soll ein EU-Rahmen geschaffen werden, „der die Aspekte Umwelt, Soziales und Governance (Environment Social Governance – ESG) in den Mittelpunkt des Finanzsystems stellt, um den Übergang der EU-Wirtschaft zu einer umweltfreundlicheren und widerstandsfähigeren Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. Um Investitionen in Anbetracht der Treibhausgasemissionen, Ressourcenverknappung und Arbeitsbedingungen nachhaltiger zu gestalten, sollten bei Investitionsentscheidungen ESG-Faktoren berücksichtigt werden.“
Die ESG-Aspekte sollen in allen Bereichen in den Investitions- und Beratungsprozess integriert werden. „Dadurch soll gewährleistet werden, dass alle Finanzmarktteilnehmer (…), Versicherungsvertreiber und Anlageberater, die von ihren Kunden oder Begünstigten damit beauftragt werden, in ihrem Namen Investitionsentscheidungen zu treffen, ESG-Aspekte in ihre internen Prozesse integrieren und ihre Kunden davon in Kenntnis setzen. Um Investoren darüber hinaus Instrumente für den Vergleich des CO2-Fußabdrucks verschiedener Investitionen an die Hand zu geben, werden mit den genannten Vorschlägen neue
Referenzwert-Kategorien eingeführt: Referenzwerte für CO2-arme Investitionen (low carbon benchmarks) und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz (positive carbon impact benchmarks). Durch diese Vorschläge, die sich gegenseitig ergänzen, dürften Investitionen in nachhaltige Projekte und Vermögenswerte in der gesamten EU erleichtert werden.“
Vorgeschlagen werden dazu „einheitliche Kriterien für die Feststellung, ob eine Wirtschaftstätigkeit ökologisch nachhaltig ist“ und der Weg hin zu einem „einheitlichen EU- Klassifizierungssystem (…), anhand dessen festgestellt wird, welche Wirtschaftstätigkeiten als nachhaltig gelten. Dies (…) würde dazu beitragen, die Anlagestrategien auf Wirtschaftstätigkeiten auszurichten, die tatsächlich zur Erreichung der Umweltziele beitragen und gleichzeitig die sozialen und Governance-Mindeststandards einhalten.“ 
Damit würde die Europäische Union zum Leitmarkt für nachhaltige Finanzprodukte werden. Die Kommission hat viele Forderungen des Europäischen Parlaments aufgenommen. Es besteht aber noch Verbesserungspotenzial. Dieses muss durch konkrete Vereinbarungen im Trilog ausgeschöpft werden, worauf der Bundesrat mit einer progressiven Stellungnahme für ein zukunftssicheres Finanzwesen Einfluss nehmen kann.
Gleichzeitig kann NRW mit eigenen Entscheidungen zu mehr Nachhaltigkeit im Finanzwesen beitragen. Das Land unterstützt bereits aktiv nachhaltige Anlageentscheidungen. Die Anlagerichtlinien für den zum 1. Januar 2017 errichteten Pensionsfonds des Landes wurden gemäß Beschluss des Landtags entsprechend der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes aufgestellt und bereits vier Mal wurde eine Nachhaltigkeitsanleihe ausgegeben. Doch auch darüber hinaus besteht noch Potenzial das Land dauerhaft zum Spitzenreiter eines nachhaltigen Finanzwesens zu machen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie bewertet die Landesregierung die genannten Vorschläge der Europäischen Kommission für nachhaltige und CO2-arme Investitionen?
  2. Welchen konkreten Punkten dieser Vorschläge steht die Landesregierung negativ kritisch oder ablehnend gegenüber?
  3. Wird sich die Landesregierung im Bundesrat dafür einsetzen, dass sich die Bundesländer gegenüber der deutschen Bundesregierung und der Europäischen Kommission für ein nachhaltiges Finanzwesen aussprechen?
  4. Hat die Landesregierung eigene zusätzliche Anregungen und Ideen für ein noch nachhaltigeres Finanzwesen?
  5. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um öffentliche Investitionen in Nordrhein-Westfalen an nachhaltigen Kriterien auszurichten?