Zunahme der nächtlichen Flugbewegungen am Düsseldorfer Flughafen

Kleine Anfrage von Stefan Engstfeld, Oliver Keymis, Arndt Klocke und Mehrdad Mostofizadeh

Die Zahl der Nachtlandungen am Flughafen Düsseldorf steigt kontinuierlich. Durch Auswertung der auf der Homepage des Düsseldorfer Flughafens veröffentlichten tatsächlichen Flugbewegungen hat der Verein Bürger gegen Fluglärm ermittelt, dass im Mai 2018 310 Flugbewegungen nach 23 Uhr zu verzeichnen waren. Im Mai 2017 waren es nach dieser Auswertung 234 Flugbewegungen, im Mai 2016 246 Flugbewegungen, im Mai 2015 168 Flugbewegungen und im Mai 2014 164 Flugbewegungen.
Laut Betriebsgenehmigung dürfen für den Zeitraum zwischen 22 und 23 Uhr 33 Landungen koordiniert werden. Tatsächlich gelandet sind im Mai 2018 in dieser Stunde aber durchschnittlich 40 Flugzeuge. Weitere zehn Flugzeuge sind durchschnittlich im Mai 2018 nach 23 Uhr gelandet. Somit wird mit im Durchschnitt 50 Nachtlandungen der erlaubt planbare Wert von 33 um rund 50 Prozent überschritten.
Im gesamten Jahr 2017 gab es am Düsseldorfer Flughafen nach Angaben des Verkehrsministeriums rund 1.800 Flugbewegungen zwischen 23 und 5 Uhr; der weitaus größere Flughafen Frankfurt kam in dieser Zeit auf rund 700 Flugbewegungen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie hoch ist die Zahl der geplanten Flüge (bitte Starts und Landungen getrennt angeben) zwischen 21 und 22 Uhr und der geplanten Landungen zwischen 22 und 23 Uhr in den Jahren 2005 ff. bis heute jeweils in den Sommer- und Winterflugplanperioden?
  2. Welche Erkenntnisse gibt es darüber, warum die Zahl der erlaubt planbaren 33 Landungen zwischen 22 und 23 Uhr in vielen Jahren und Flugplanperioden nicht ausgeschöpft wurde, nun aber stärker ausgenutzt wird?
  3. Welche Rolle spielt dabei nach Auffassung der Landesregierung die Zahl der maximal möglichen Abstellpositionen für Flugzeuge am Flughafen Düsseldorf?
  4. Liegt die jahrelange Nichtausschöpfung der planbar erlaubten 33 Landungen zwischen 22 und 23 Uhr nach Auffassung der Landesregierung daran, dass die Airlines nicht mehr beantragt hatten, z.B. weil sie keine Abstellmöglichkeiten sahen oder weil der Flughafenkoordinator nicht mehr koordiniert hat, weil er die Abstellpositionen als Engpass erkannt hat?
  5. Welche Rolle spielt die langjährig veränderte Verteilung der geplanten Landungen und Starts auf die erlaubten 45+2 Flugbewegungen der Stunde 21 bis 22 Uhr auf die Zahl der zwangsläufig in Düsseldorf übernachtenden Flugzeuge, da ab 22 Uhr planmäßige Starts verboten sind?