Wie sehen die Planungen zum Pilotprojekt für den Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten im Streifendienst aus?

Kleine Anfrage von Verena Schäffer

Portrait Verena Schäffer Linda Hammer 2022

Die schwarz-gelbe Landesregierung will gemäß ihrem Entwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in Nordrhein-Westfalen – Sechstes Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen“ (Drucksache 17/2351) den Gebrauch von Distanzelektroimpulsgeräten („Taser“) durch Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte ermöglichen (vgl. § 58 Absatz 4 des Gesetzentwurfs). Bisher war dies nur Mitgliedern der polizeilichen Spezialeinsatzkommandos („SEK“) gestattet.
Der Umgang mit Distanzelektroimpulsgeräten erfordert ein besonderes Training zum Erlernen des Einsatzes dieser Waffen.
Ihr Einsatz birgt die Gefahr, dass für die Beamtinnen und Beamten nicht absehbar ist, wie die körperliche Reaktion der Person, gegen die die Waffe eingesetzt wird, verlaufen wird. Laut dem Abschlussbericht der „Landesarbeitsgruppe "DEIG" Ausbildung und Einsatz der Polizei Rheinland-Pfalz mit Distanz-Elektroimpulsgeräten“ standen tödliche Verläufe des Einsatzes von Distanzelektroimpulsgeräten „zumeist im Zusammenhang mit Beeinträchtigungen durch Alkohol, Drogen oder Medikamente[n], Erkrankungen der Psyche und des Herz-Kreislauf- Systems, hohem Erregungszustand und körperlicher Anstrengung sowie wiederholten und verlängerten Auslösungen von Stromimpulsen“ (Landtag Rheinland-Pfalz, Vorlage 17/1165, Seite 19).
Die Herstellerfirma warnt selber mit den folgenden Worten: „Einzelne Personen können besonders anfällig für die Wirkung von ECD-Anwendungen sein. Zu diesem Personenkreis gehören ältere Personen, Personen mit Herzleiden, Asthma oder anderen Lungenkrankheiten sowie Personen, auf die Folgendes zutrifft: agitiertes Delirium, schwerer Erregungszustand, tiefe Erschöpfung, Drogenrausch bzw. chronischer Drogenmissbrauch und/oder körperliche Überanstrengung.
Bei einer Person, die physiologisch geschwächt ist bzw. deren Stoffwechsel geschwächt ist, kann jede physiologische oder metabolische Veränderung zum plötzlichen Tod führen oder beitragen.“ (TASER Hand-ECD – Warnungen, Anweisungen und Informationen für: Einsatzkräfte, Seite 1 von 4, rechte Spalte)
Hinsichtlich sekundärer Verletzungen warnt die Herstellerfirma wie folgt: „WARNUNG: Sekundäre Verletzung. Der Kontrollverlust infolge des ECD-Einsatzes kann zu Verletzungen aufgrund eines Falls oder einer unkontrollierten Bewegung führen. Vermeiden Sie den Einsatz von ECDs nach Möglichkeit, wenn das Auftreten von sekundären Verletzungen wahrscheinlich ist.“ (TASER Hand-ECD – Warnungen, Anweisungen und Informationen für: Einsatzkräfte, Seite 2 von 4, linke Spalte.)
Darüber hinaus wurden seitens der Landesregierung bisher keine Aussagen über die Kosten der Anschaffung, die Dauer der Fortbildung der am geplanten Pilotprojekt beteiligten Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten sowie die Ausgestaltung des Pilotprojektes getroffen. Die Aussage im Gesetzentwurf, dass den öffentlichen Haushalten Kosten entstehen würden, „die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht näher beziffert werden können“, ist in Bezug auf die Anschaffung von Distanzelektroimpulsgeräten nicht nachvollziehbar.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie sehen die Planungen der Landesregierung hinsichtlich des geplanten Pilotprojektes aus? (Bitte Zeitplan, beteiligte Kreispolizeibehörden, Anzahl der beteiligten Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, Anzahl der anzuschaffenden Geräte, Anzahl der geplanten Fortbildungsstunden bzw. fortlaufenden Trainingsstunden pro Jahr für die beteiligten Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten angeben.)
  2. Wie beurteilt die Landesregierung die in den oben zitierten Warnhinweisen geschilderten körperlichen Reaktionen auf Einsätze von Distanzelektroimpulsgeräten?
  3. Beabsichtigt die Landesregierung Verwaltungsvorschriften für den Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten zu erlassen, wie sie etwa für den Einsatz von Dienstwaffen existieren, mit besonderen Dokumentationsvorgaben nach einem erfolgten Einsatz?
  4. Welches Modell von Distanzelektroimpulsgeräten plant die Landesregierung anzuschaffen?
  5. Mit welchen Anschaffungskosten rechnet die Landesregierung?