Wird die Fußball-WM zum Einfallstor für Smart-TV-Hacker?

Kleine Anfrage von Matthi Bolte-Richter

Am 14. Juni 2018 beginnt die Fußball-WM in Russland. Wie immer bei derlei öffentlichen Großereignissen erwartet der Handel laut Medienberichten bis dahin einen erhöhten Verkauf von Fernsehern der neuesten Generation. In diesem Jahr stehen dabei besonders die sogenannten Smart-TV im Blick.
Doch genau wie bei allen anderen digitalen Endgeräten bestehen bei Smart-TV Risiken mit Blick auf Datenschutz und Datensicherheit. So warnt das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik schon seit geraumer Zeit:
„Schadprogramme und andere Sicherheitsprobleme können zum Beispiel über den Browser oder über die Installation von Apps auf das Gerät gelangen. Ein noch höheres Risiko besteht in der Datenspionage. Einerseits sind in den Kundenkonten von Pay-TV-Angeboten Zahlungsdaten hinterlegt, die für Cyberkriminelle immer anziehend sind. Andererseits ist es über das Smart-TV auch möglich, weitere persönliche Informationen auszuspähen. Dazu gehört vor allem das detaillierte Fernsehverhalten des Nutzers. Aber auch die in vielen Modellen integrierte Webcam oder Spracheingabe könnte missbraucht werden, um Menschen im Wohnzimmer akustisch oder visuell auszuspionieren.“1
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie hat sich die Zahl der Haushalte mit Smart-TV in Nordrhein-Westfalen in den letzten fünf Jahren entwickelt?
  2. Wie bewertet die Landesregierung insgesamt die Risiken, die mit der Nutzung von Smart-TV einhergehen, insbesondere mit Blick auf die Datensicherheit, die Ausnutzung bestehender Sicherheitslücken durch Hackerangriffe und den verbreiteten Einsatz von Smart-TV auch in Firmennetzwerken?
  3. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Landesregierung für die Steigerung der IT-Sicherheit mit Blick auf Smart-TV einerseits hinsichtlich der Hersteller und Händler und ihrer Verantwortung, die IT-Sicherheit bereits bei der Entwicklung und der Inbetriebnahme der Geräte mitzudenken, andererseits aber auch hinsichtlich der Verbraucherinnen und Verbraucher, die Sicherheitsrisiken auch in ihrem Verantwortungsbereich minimieren sollten?
  4. Welchen rechtlichen Anpassungsbedarf auf Landes-, Bundes- und Europaebene sieht die Landesregierung?
  5. Welche – aktuellen und vergangenen – Fälle von Sicherheitslücken bei Smart-TV – auch im Hinblick auf den Datenaustausch zwischen TV-Gerät und Hersteller bzw. Drittanbieter – sind der Landesregierung bekannt? (Bitte einzeln nach Herstellern auflisten)