Monika Düker: „Ein bisschen verlogen ist das schon“

Antrag der SPD-Fraktion zum Thema Pensionsfonds

Monika Düker (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Pensionsfondsgesetz 2016 wurde gesetzlich normiert, dass ab 2018 dem Pensionsfonds jährlich 200 Millionen € aus dem Landesetat zugeführt werden. In § 5 Abs. 4 des Pensionsfondsgesetzes wurde hinzugefügt – der Paragraf ist schon zitiert worden; er ist für diese Debatte wichtig –:
„Weitere Zuführungen zu dem Sondervermögen sind zulässig. Sie können die Zuführungs- beträge der Folgejahre mindern.“
Nun könnte man sagen: Gut, das ist ein Gesetz. Gesetzestreu hat die schwarz-gelbe Koalition genau das gemacht. – Herr Hovenjürgen, die Rechnung kann ich Ihnen gern noch einmal vorführen: 2017 gab es 120 Millionen € im Haushalt, und Sie haben aus Haushaltsausgaberesten dann noch einmal 680 Millionen € zugeführt. So kommen die 800 Millionen € zustande.
(Josef Hovenjürgen [CDU]: Genau!)
Dann haben Sie gesagt: 800 Millionen €, prima. Damit hätten wir nach Adam Riese schon viermal 200 Millionen € zugeführt und bräuchten die nächsten drei Jahre nichts zu zahlen. – Das haben Sie 2018 auch gleich in die Tat umgesetzt, indem Sie das Ganze auf null gesetzt haben. Nach dem Gesetz könnten Sie das 2019 und 2020 auch so machen, trotz sprudelnder Steuereinnahmen. Ich erinnere daran: Allein aufgrund der Mehreinnahmen 2017 und der Mehreinnahmen 2018 haben Sie 3 Milliarden € mehr in der Kasse. Aber trotzdem, das könnten Sie dann lassen.
Herr Witzel, wären da nicht Ihre Bekenntnisse aus der letzten Legislaturperiode, könnte man sagen: Wo ist das Problem? Es ist alles rechtskonform gelaufen. – Genau die Transaktion, die Sie jetzt vornehmen, hat Rot-Grün nämlich 2015 vorgenommen, und damals, in Oppositionszeiten, haben Sie genau das, was Sie hier machen, verteufelt. Ein bisschen verlogen ist das schon.
(Beifall von den GRÜNEN)
Ich kann gern noch mal zitieren, was Ihr damaliger Fraktionsvorsitzender Christian Lindner dazu gesagt hat. Es war, zum Haushaltsabschluss 2015, genau die gleiche Transaktion, die der damalige Finanzminister Norbert Walter-Borjans vorgenommen hat. Ich zitiere Christian Lindner aus der Plenardebatte:
Diese Haushaltsverbesserungen – also Haushaltsausgabereste; 680 Millionen € heute, damals waren es etwa 630 Millionen € – nutzen Sie, um bereits in diesem Jahr die Zuführungen zu dem Versorgungsfonds des Landes des nächsten Jahres zu zahlen. Statt in diesem Jahr die Schulden zu reduzieren, schaffen Sie also Spielräume im nächsten Jahr. Was Sie dort gemacht haben, ist ein Lehrbuchfall von Bilanzkosmetik.
Das wurde in Richtung des damaligen Finanzministers gesagt. Weiter: Christian Lindner verglich diesen Trick – er nannte es ganz klar einen „Trick“ – mit „Methoden wie der Gebrauchtwagenhandel auf dem Kiesplatz“.
(Zurufe von der CDU)
Wenn Sie diese Kritik auf die schwarz-gelbe Regierung übertragen würden, müssten Sie diesen Finanzminister als „Gebrauchtwagenhändler“ beschimpfen; denn genau das Gleiche hat er gemacht, und genau das Gleiche haben Sie als regierungstragende Fraktion abgesegnet. So viel zu dem Thema „ehrliche Politik“.
(Zurufe von der CDU)
Kollege Weske, im Grunde halten auch wir an diesem Paragrafen fest. Ich finde es nach wie vor zulässig, dass man diese Verrechnung macht. Deswegen verstehe ich auf der anderen Seite auch Ihren Antrag nicht so recht; denn Sie wollen jetzt hier feststellen, dass diese 200 Millionen € verbindlich vorgesehen werden. Sie wollen die Regierung quasi darauf verpflichten, von § 5 Abs. 4 des Pensionsfondsgesetzes keinen Gebrauch zu machen.
Herr Finanzminister, ich meine, Sie brauchen ihn auch nicht. 2018 hätten Sie ihn, indem Sie die Zuführungen auf null gesetzt haben, nicht gebraucht. Wie gesagt, mit den üppig sprudelnden Steuereinnahmen, mit denen es noch ein paar Jahre so weitergeht, müssten Sie tatsächlich keinen Gebrauch davon machen. Insofern finde ich es eigentlich ein bisschen erbärmlich, dass Sie 2018 das Ganze schon verrechnet und auf null gesetzt haben.
Wie gesagt, so weit, Sie „Gebrauchtwagenhändler“ zu nennen, würde ich nicht gehen. Man kann das als Trickserei bezeichnen. Ich würde es nicht so machen, das ist nicht mein Sprachgebrauch. Aber es stünde Ihnen, wenn Sie gleich ans Rednerpult gehen, gut an zu sagen: Es gibt dieses Gesetz; aber bei diesen Steuereinnahmen werden wir eine Selbstverpflichtung machen und dieses Gesetz nicht nutzen.
Ich meine nicht, dass wir dieses Gesetz infrage stellen sollten, Kollege Weske. Deswegen werden wir uns gleich enthalten. Ich verstehe es so, dass Sie hiermit das Gesetz infrage stellen. So weit würden wir hier nicht gehen. Das Ziel ist allerdings richtig.
Ich bin mal gespannt, Herr Finanzminister, ob Sie das denn auch wirklich so machen wollen oder hier jetzt drei Jahre erst einmal eine Null schreiben wollen, was den Pensionsfonds angeht. – Danke schön.

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