Was tut die Landesregierung gegen Verschmutzungen durch abgeleitete Abwässer bei Starkregenereignissen?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

Anfang Mai kam es in Altenberge im Kreis Steinfurt zu einer erheblichen Verunreinigung von Gewässern mit ungeklärten Abwässern. Die örtliche Kläranlage sah sich infolge von Starkregenereignissen so überlastet, dass Abwässer, die unter anderem Fäkalstoffe beinhalteten, in ein Regenrückhaltebecken abgeleitet wurden. Über einen Entwässerungsgraben gelangte das stark verunreinigte Wasser in ein Waldstück und in einen Bach, der durch ein Landschaftsschutzgebiet fließt (Vollhagenbach). Aufgrund der Belastung mit Fäkalstoffen kam es zu einer erheblichen Geruchsbelästigung. Die genannten Örtlichkeiten werden von Anwohnerinnen und Anwohnern regelmäßig als Naherholungsgebiet genutzt, Kinder spielen an den Gewässern. Aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes ist eine derartige Verunreinigung von Gewässern nicht vertretbar. Gegenmaßnahmen wurden erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung und unvollständiger Behebung der Verunreinigung eingeleitet.
Die Einleitung des verschmutzten Wassers verstieß nach Auskunft der Gemeinde Altenberge und der unteren Wasserbehörde des Kreises Steinfurt nicht gegen geltendes Recht. Die obere Wasserbehörde toleriert demnach ein solches Vorgehen. So erklärte die untere Wasserbehörde des Kreises Steinfurt gegenüber der Presse (Westfälische Nachrichten vom 24.05.2018), dass aufgrund von zwei Starkregenereignissen Wasser aus einem Mischwasserkanal in das Regenrückhaltebecken abgeleitet worden sei, um die Kläranlage nicht zu überlasten. Dieses Vorgehen sei erlaubt und werde seit vielen Jahren angewendet.
Da die Ableitung aus Mischwasserkanalsystemen demnach zulässig ist, können sich derartige Fälle jederzeit wiederholen – zulasten der örtlichen Bevölkerung und des Gewässerschutzes. Auch mit Blick auf zunehmende Extremwetterereignisse infolge des Klimawandels steht die Landesregierung in der Mitverantwortung, Vorkehrungen zu treffen, um in Zukunft die Ableitung von Abwässern infolge von Starkregenereignissen zu verhindern.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. In wie vielen Fällen wurden in den letzten fünf Jahren Ab-/Mischwässer aufgrund von überlasteten Kläranlagen ungeklärt abgeleitet?
  2. Wie wird die zuständige obere Wasserbehörde bei der Ableitung von Ab-/Mischwässern informiert?
  3. Inwiefern ist die zuständige obere Wasserbehörde in die Behebung der entstandenen Schäden bei der Ableitung von Ab-/Mischwässern einzubinden?
  4. Welche Maßnahmen sollten aus Sicht der Landesregierung getroffen werden, um in Zukunft die Ableitung von verunreinigten Gewässern infolge von Überlastungssituationen bei Kläranlagen zu vermeiden?
  5. Was unternimmt die Landesregierung selbst, um die Ableitung verunreinigter Gewässer bei Überlastungssituationen von Kläranlagen zukünftig zu verhindern?