Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 41…

Antrag der Fraktionen der GRÜNEN und der SPD

Portrait Norwich Rüße
…der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen zur Prüfung der Vorwürfe möglicher Vertuschungen und wahrheitswidrigen Erklärungen der Landesregierung im Zusammenhang mit dem angeblichen Hacker-Angriff auf Frau Staatsministerin a. D. Christina Schulze Föcking und zur Prüfung der Vorwürfe, ob durch falsche Information über die Auflösung der Stabsstelle Umweltkriminalität im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Parlament und Öffentlichkeit über die Schlagkraft bei der Bekämpfung der Umweltkriminalität getäuscht wurde.

I.         Zusammensetzung

Der Landtag Nordrhein-Westfalen setzt einen aus 13 stimmberechtigten Mitgliedern und einer entsprechenden Zahl von stellvertretenden Mitgliedern bestehenden Untersuchungsausschuss ein.
Die Verteilung der zu vergebenden Sitze im Untersuchungsausschuss erfolgt folgendermaßen:
CDU                                                   5 Mitglieder
SPD                                                   4 Mitglieder
FDP                                                    2 Mitglieder
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN              1 Mitglied
AfD                                                     1 Mitglied

II.       Sachverhalt

Am 15. März 2018 soll es einen angeblichen Hacker-Angriff auf den privaten Haushalt und den technisch damit verbundenen landwirtschaftlichen Betrieb des Ehemanns der Staatsministerin a. D. Schulze Föcking in Steinfurt gegeben haben. Diesen Eindruck vermittelten zumindest der Ministerpräsident und die Staatskanzlei am 16. März 2018 den Menschen in ihren Statements. Tatsächlich gab es allerdings keinen Hacker-Angriff, sondern nur einen Bedienfehler bei einem Tablet-PC durch einen Familienangehörigen. Statt über die Wahrheit aufzuklären, wurden Parlament und Öffentlichkeit wochenlang in dem Glauben gelassen, dass es den Hacker-Angriff tatsächlich gegeben habe.
Bei der Auflösung der Stabsstelle Umweltkriminalität im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz steht auch der Verdacht im Raum, dass die Regierung das Parlament und die Öffentlichkeit teilweise falsch oder zumindest unzureichend informiert haben könnte. Immer wieder wurden Vorwürfe laut, Frau Staatsministerin a. D. Schulze Föcking habe diese Stabsstelle aufgelöst, um die Bekämpfung der Umweltkriminalität zu erschweren. Diese Vorwürfe hat die Staatsministerin a. D. Schulze Föcking stets zurückgewiesen, ohne den Verdacht in der Sache ausräumen zu können. Stattdessen hat sie durch widersprüchliche und zumindest unklare Aussagen den Verdacht genährt, dass die Regierung Laschet den Kampf gegen Umweltkriminalität allenfalls halbherzig betreiben wolle.
Der Untersuchungsausschuss soll diese Sachverhalte aufklären und die Frage untersuchen, ob die Regierung Laschet im Fall des angeblichen Hacker-Angriffs Parlament und Öffentlichkeit tatsächlich getäuscht hat und wenn dies der Fall sein sollte, warum die Regierung so gehandelt und bis dato nicht korrigiert hat. Im Fall der Auflösung der Stabsstelle Umweltkriminalität soll auch die Frage geklärt werden, ob die Landesregierung mit ihrer Informationspolitik davon abzulenken versuchte, dass sie die Verbrechensbekämpfung in diesem Bereich geschwächt hat.

A    Die Rolle der Landesregierung im vermeintlichen Hacker-Angriff auf das private Netzwerk der Staatsministerin a. D. Christina Schulze Föcking

Am 15. März 2018 erstattete Frau Staatsministerin a. D. Christina Schulze Föcking gemeinsam mit ihrem Ehemann Strafanzeige gegen Unbekannt wegen eines mutmaßlichen Hacker-Angriffs auf die IT-Systeme des privaten Haushalts und des technisch damit verbundenen landwirtschaftlichen Betriebs des Ehemanns in Steinfurt. Demnach seien auf dem Fernseher der Familie Aufnahmen aus der Befragung von ihr im Rahmen einer Aktuellen Stunde des Landtags abgespielt worden, als Frau Schulze Föcking an diesem Abend zu Hause eingetroffen sei.
Noch am Abend des 15. März 2018 verfasste die Kreispolizeibehörde Steinfurt hierzu eine WE-Meldung.
Auf Anregung des Fraktionsvorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion haben sich die Landtagsfraktionen von CDU, SPD, FDP und Grüne am 16. März 2018 in einer gemeinsamen Presseerklärung der Solidaritätsbekundung der Landesregierung angeschlossen. Darin heißt es konkret: „Das Vorgehen der Täter ist abstoßend. Wir verurteilen diesen Akt psychologischer Gewalt auf das Schärfste und versichern unserer Kollegin Schulze Föcking unsere Solidarität.“
Der Ministerpräsident verfasste am 16. März 2018 über diesen Vorfall auf seinem privaten Twitter-Account (@ArminLaschet) folgenden Tweet:
„Alle Achtung! CDU, SPD, FDP und Grüne gemeinsam gegen den unerträglichen Eingriff in die Privatsphäre der Landwirtschaftsministerin. Manche politischen Aktivisten überschreiten jede Grenze des Anstands.“
In der Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 16. März 2018 heißt es hierzu:
„Nach Auskunft der nordrhein-westfälischen Ermittlungsbehörden griffen Unbekannte am Donnerstag (15. März 2018) auf bisher unbekannte Weise auf das Fernsehgerät der Ministerin im privaten Wohnhaus zu. Es wurde eine Aufnahme aus dem Landtag zu einer Fragestunde veröffentlicht, die Abläufe auf dem privaten landwirtschaftlichen Betrieb der Familie von Ministerin Schulze Föcking zum Thema hatte.
Regierungssprecher Christian Wiermer teilt mit:
‚Nach Informationen der nordrhein-westfälischen Ermittlungsbehörden hat es von bisher unbekannter Seite Versuche gegeben, auf persönliche Daten der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Christina Schulze Föcking, zuzugreifen. Mindestens teilweise waren die Versuche demnach auch erfolgreich. Die Landesregierung verurteilt die offenkundig kriminellen Eingriffe in die Privatsphäre der Ministerin auf Schärfste. Christina Schulze Föcking kann sich der vollen Solidarität des Kabinetts sowie der gesamten Landesregierung sicher sein.‘“
Am 26. April 2018 befasste sich der Landtag von Nordrhein-Westfalen in einer Aktuellen Stunde mit der Abschaffung der Stabsstelle Umweltkriminalität. Zu Beginn der Debatte erklärte die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Frau Monika Düker u. a.:
„Für uns als Opposition ist (…) klar, dass der Hacker-Angriff auf Ihre privaten Geräte zu Hause einen kriminellen Eingriff in Ihre Privatsphäre und damit eine inakzeptable Grenzüberschreitung dargestellt hat. Das haben wir gemeinsam mit SPD, CDU und FDP zum Ausdruck gebracht. Da haben Sie weiter unsere volle Solidarität.“
Am 4. Mai 2018 beantwortete der Ministerpräsident im Rahmen einer Pressekonferenz u. a. Fragen zu Frau Staatsministerin a. D. Schulze Föcking. In diesem Zusammenhang lässt er sich am 5. Mai 2018 mit dem Satz zitieren:
„Ich denke, sie hat alles aufgeklärt.“
Am Montag, den 7. Mai 2018 gab Frau Staatsministerin a. D. Schulze Föcking die nachfolgende schriftliche persönliche Erklärung ab:
„Hiermit teile ich öffentlich mit:
–          Nachdem ein Vertreter von Tierretter e.V. jetzt – entgegen früherer inzwischen nachgewiesener Falschaussagen – in einem gerichtlichen Verfahren den mehrfachen Einbruch in die Stallungen des Betriebs gestanden hat, hat mein Mann Strafanzeige gestellt.
–          Aufgrund der zunehmenden Zahl und Härte persönlicher Gewaltandrohungen auf den Dialogforen einzelner Medien und in sozialen Netzwerken habe ich in mehreren Fällen Strafanzeige gestellt.
–          Mit großer Erleichterung habe ich die Mitteilung von Zwischenergebnissen der Ermittlungsbehörden aufgenommen, wonach sie das zunächst nicht erklärliche Abspielen eines Videos auf dem Fernsehgerät unserer Privatwohnung nicht auf einen Zugriff Unbefugter auf das Heimnetzwerk zurückführen. Allen Fraktionen, die mir in dieser schwierigen Situation ihre Solidarität bekundet haben, danke ich. Bei allem politischen Meinungsstreit war dies für meine Familie und mich auch persönlich wichtig.
Im Einzelnen:
Was bekannt ist: Im vergangenen Jahr waren Personen in Ställe meiner Familie eingebrochen und haben Videoaufnahmen gemacht, die angebliche Tierschutzverstöße dokumentieren sollten. Die Staatsanwaltschaft Münster und der Kreis Steinfurt als zuständige Behörden haben nach eigenem Bekunden festgestellt, dass weder strafrelevante noch ordnungswidrige Verstöße vorlagen und haben die Verfahren eingestellt bzw. erst gar keine Verfahren eingeleitet. Unerkannt und anonym blieben bislang die damaligen Einbrecher in die Stallungen. Unter anderem hatte die Tierrechtsorganisation Tierretter e.V. betont, die Filmaufnahmen seien ihr von unbekannter Stelle zugespielt worden. Auch in Medienbeiträgen wurde Vergleichbares behauptet. Im Rahmen des Verwaltungsgerichtsverfahrens der Tierrechtsorganisation Animal Rights Watch e.V. gegen den Kreis Steinfurt hat hingegen nunmehr eine bei Tierretter e.V. aktive Person erklärt, in die Ställe meiner Familie eingebrochen zu sein und heimlich Filmaufnahmen gemacht zu haben. Vor dem Hintergrund dieses Geständnisses hat mein Mann über seinen Anwalt die Staatsanwaltschaft Münster über die neuen Erkenntnisse informiert und Strafanzeige gestellt.
Positive Erkenntnisse gibt es auch im Rahmen des Ermittlungsverfahrens zu den Geschehnissen am 15. März 2018 in meinem privaten Wohnhaus. Am 17. März wurde das Landeskriminalamt von der Staatsanwaltschaft Köln mit den Ermittlungen wegen des Verdachts des Ausspähens von Daten beauftragt. Die Ermittlungsbehörden haben – auch vor dem Hintergrund zahlreicher persönlicher Gewaltandrohungen und Schmähungen im Internet im Vorfeld des Ereignisses – einen möglichen Zugriff auf persönliche Daten durch Unbefugte geprüft. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Köln haben die computerforensischen Untersuchungen inzwischen ergeben, dass sich erste Einschätzungen der Ermittlungsbehörden nicht bestätigt haben, wonach externe Dritte sich digitalen Zugriff auf das Netzwerk des Hofes und der Privatwohnung verschafft haben. Laut vorläufigem Ergebnis gehen die Ermittler davon aus, dass die Videoübertragung unbemerkt und unbeabsichtigt durch ein für das Heimnetz berechtigtes Gerät in einer anliegenden Wohnung der Familie ausgelöst wurde. Dies wurde mir am 18. April 2018 als vorläufiges Ergebnis mitgeteilt verbunden mit dem Hinweis, dass der Vorgang noch nicht abgeschlossen sei. Ich bin erleichtert, dass damit ein Ausspähen privater und sensibler Daten als unwahrscheinlich angesehen wird. Ausdrücklich bedanken möchte ich mich für die Solidarität der gesamten Landesregierung und die fraktionsübergreifende Unterstützung in den zurückliegenden Wochen der Ungewissheit.
Bereits in den Monaten vor dem Ereignis und am Tag zuvor wurde ich über mein persönliches Profil in einem sozialen Netzwerk massiv bedroht. Meine Familie sah sich im Kontext der Berichterstattung zu den haltlosen Vorwürfen gegenüber dem Betrieb wiederholt aggressiven Anfeindungen unter anderem in sozialen Netzwerken ausgesetzt, bis hin zur Aufforderung, man möge meinem Leben ein Ende setzen. Ich habe den Staatsschutz informiert und in fünf Fällen Strafanzeigen gestellt. Ich werde mich gegen Hetze und Drohungen auch weiterhin juristisch zur Wehr setzen.“
Am selben Tag veröffentlichte das Ministerium der Justiz im Vorfeld der Sitzung des Rechtsausschusses vom 9. Mai 2018 den Bericht zum Thema „Stand des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens zum Verdacht eines Hacker-Angriffs auf Ministerin Schulze Föcking“ (Vorlage 17/763). Aus diesem geht hervor, dass es nach Auswertung der computerforensischen Untersuchungen durch die ermittelnden Behörden „kein Anfangsverdacht für einen unberechtigten Zugriff Dritter auf den Smart-TV“ bestätigt werden konnte. Vielmehr sei zumindest die Staatsministerin a. D. Schulze Föcking am 18. April 2018 über die Ermittlungsergebnisse informiert worden, dass kein Zugriff Dritter auf das private Heimnetzwerk der Ministerin stattgefunden haben könne. Es sei zum Hergang festgestellt worden, dass es sich um einen Bedienfehler eines Familienmitglieds gehandelt habe.
In einem Pressegespräch vom 7. Mai 2018 erklärte Regierungssprecher Christian Wiermer:
„Es gab weitere Erkenntnisse über diese WE-Meldung hinaus, die dem Innenministerium und der gesamten Landesregierung vorlagen.“
Am 16. Mai 2018 beantwortete der Minister der Finanzen im Rahmen der Fragestunde im Landtag in Vertretung des Ministerpräsidenten zu diesem Komplex Fragen. Am 17. Mai 2018 fand hierzu eine Aktuelle Stunde statt.

B    Abschaffung der Stabsstelle Umweltkriminalität

Am 22. Januar 2018 hat die Landesregierung durch Frau Staatsministerin a. D. Schulze Föcking die Kleine Anfrage 665 (Drucksache 17/1598) sowie am 13. Februar 2018 die Kleine Anfrage 666 (Drucksache 17/1599) beantwortet. In beiden Anfragen wurde die Abschaffung der Stabsstelle Umweltkriminalität durch die Landesregierung thematisiert und die organisatorische Umstrukturierung der Stabsstelle Umweltkriminalität angesprochen.
Aufgrund der öffentlichen Aufmerksamkeit für den Sachverhalt, informierte die Staatsministerin a. D. den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in seiner Sitzung am 7. März 2018 über die Auflösung der Stabsstelle Umweltkriminalität. Hier heißt es seitens der Staatsministerin a. D. Schulze Föcking „die Stabsstelle sei viel breiter aufgestellt worden. Man sei faktisch in drei Abteilungen des Haues vertreten“.
Bezüglich der Frage der zukünftigen Wahrnehmung der Aufgaben im Bereich Umweltkriminalität, erklärte die Staatsministerin a. D. in einer Fragestunde am 21. März 2018: „Der Geschäftsverteilungsplan benennt künftig ausdrücklich Grundsatzfragen der Umweltkriminalität und des Umweltstrafrechts sowie die Unterstützung der Fachabteilungen bei Straftaten gegen die Umwelt“. Weiter hieß es, die Aufgaben der Stabsstelle Umweltkriminalität werden „nicht nur unverändert in meinem Hause wahrgenommen, sondern sie sind sogar erweitert worden“.
Die Staatsministerin a. D. begründete die Verankerung der verbleibenden Stelle in der zuständigen Abteilung im Fachbereich Artenschutz damit, dass sich die „weit überwiegende Tätigkeit der Stabsstelle“ auf Artenschutzkriminalität bezog.
Ferner erläuterte die Staatsministerin a. D. Schulze Föcking in der Fragestunde vom 21. März 2018 die Beteiligung der Stabsstelle an zwei beispielhaften großen Umweltskandalen in Nordrhein-Westfalen: die PCB-Belastung durch die Firma Envio in Dortmund im Jahr 2006 und der Kerosinschadensfall der Firma Shell in Wesseling in 2012. Die Staatsministerin a. D. Schulze Föcking wurde in diesem Zusammenhang vom CDU-Abgeordneten Deppe gefragt: „In den Medien wurde behauptet, die Stabsstelle wäre an der Verfolgung und Aufklärung zahlreicher großer Umweltskandale in Nordrhein-Westfalen aktiv beteiligt gewesen. (…) Können Sie vielleicht einmal darstellen, inwieweit diese Behauptungen zutreffen und welchen Beitrag die Stabsstelle in diesen Fällen geliefert hat?“ Darauf antwortete die Staatsministerin a. D. „Nein, das trifft nicht zu. Ich möchte dies am Beispiel zweier Fälle deutlich machen, die mein Haus aus aktuellem Anlass noch einmal geprüft hat“. Weiter hieß es, beim Fall Envio „gab es nach Anhaben des LANUV in der gesamten Zeit keine Kontaktaufnahme zur und durch die Stabsstelle Umweltkriminalität“. Auch bezüglich des Kerosinlecks der Firma Shell erklärt die Staatsministerin a. D.: „Eine Beteiligung der Stabsstelle Umweltkriminalität war nach Angaben des LANUV weder vorgesehen noch notwendig“.
Der Westdeutsche Rundfunk (Döschner, Jürgen (18.04.2018): NRW-Umweltministerin täuschte offenbar Landtag, in: WDR, https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/nrw-umweltministerin-taeuschte-landtag-100.html)  berichtete am 18. April 2018, dass sich von den insgesamt 660 Ordnern der Stabsstelle Umweltkriminalität, „gerade mal 70 mit dem Schutz von Greifvögeln, also gut zehn Prozent“ befasse. Der WDR berichtete weiter, dass es in beiden Fällen eine Beteiligung der Stabsstelle Umweltkriminalität gegeben habe:
„(…) In den insgesamt 34 Ordnern der Stabsstelle allein zum Fall Envio belegen zahlreiche Mails, Aktenvermerke, Zuschriften und Sitzungsprotokolle, wie eng die Stabsstelle in die Ermittlungen einbezogen war. Im Fall Kerosinleck bei Shell hatte offenbar sogar erst die Intervention der Stabsstelle die Einstellung des Verfahrens verhindert und eine Verurteilung von Shell zu einer Geldbuße von 1,8 Mio. € ermöglicht (…).“
Weiter berichtete der WDR, dass eine der letzten Akten, die durch die Stabsstelle Umweltkriminalität angelegt worden seien, den Titel "Schweinehaltung Betrieb Schulze Föcking – Stern TV am 12. Juli 2017" trage.
Etwa einen Monat später wurde die Stabsstelle abgeschafft. In der Sendung „Westpol“ vom 29. April 2018 (Westpol (29.04.2018): Ministerin im Kreuzverhör, in: https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendun- gen/westpol/video-ministerin-im-kreuzfeuer-100.html.) berichtet der WDR weiter, dass sich die Stabsstelle in den letzten Monaten ihres Bestehens grundsätzlich und intensiv mit den Fragen der Mastschweinhaltung und der Vereinbarkeit mit dem Tierschutzgesetz sowie mit Straftatbeständen bei der Haltung von Sauen in Kastenständen beschäftigt habe.
Der Landtag hat sich mit einer Mündlichen Anfrage am 25. April 2018 und einer Aktuellen Stunde am 26. April 2018 mit den Aussagen der Staatsministerin a. D. Christina Schulze Föcking vom 21. März 2018 und den Recherche-Berichten des WDR am 18. April 2018 beschäftigt.
Hier teilte die Staatsministerin a. D. u. a. mit, dass die Auflösung der Stabsstelle in einer Leitungsrunde am 14. August 2017 besprochen worden sei.
Sie erklärte weiter, die Abschaffung der Stabsstelle sei „schon ein längerer Vorlauf gewesen, im Übrigen auch schon unter der alten Regierung“. Darüber hinaus erklärte die Staatsministerin a. D., dass die Überlegungen der Abschaffung in einer „Personalakte“ festgelegt worden seien und diese aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht offengelegt werden könnte.
Am 4. Mai 2018 beantwortete der Ministerpräsident im Rahmen einer Pressekonferenz u. a. Fragen zu Frau Staatsministerin a. D. Schulze Föcking. In diesem Zusammenhang lässt er sich am 5. Mai 2018 mit dem Satz zitieren:
„Ich denke, sie hat alles aufgeklärt.“

III.     Untersuchungsauftrag

Der Untersuchungsausschuss soll in aufgeführter, feststehender Reihenfolge untersuchen und aufklären, ob das Parlament und die Öffentlichkeit falsch oder zumindest unzureichend über nachfolgende Themenkomplexe informiert worden ist.

Zum Themenkomplex A:

Der Untersuchungsausschuss erhält den Auftrag, zuerst zu untersuchen, ob, wann und wie der Ministerpräsident und die Staatskanzlei den Verdacht der Staatsministerin a. D. Christina Schulze Föcking vom 15. März 2018, Opfer eines sogenannten Hacker-Angriffs geworden zu sein, in der Folgezeit durch auf unzureichender oder fehlender Tatsachengrundlage basierenden Veröffentlichungen, Interviews, Statements oder Presseerklärungen als vermeintlich feststehende Straftat gewertet haben und dies auch anschließend nicht korrigiert bzw. richtiggestellt zu haben, obwohl ihnen die Unrichtigkeit der Veröffentlichungen, Interviews, Statements oder Presseerklärungen hätte bewusst sein können, müssen bzw. bewusst war.
Der Untersuchungsausschuss soll sich hierzu ein Gesamtbild des Umgangs des Ministerpräsidenten,der Staatskanzlei und der Ministerinnen und Minister mit dem vermeintlichen HackerAngriff auf Ministerin a. D. Schulze Föcking verschaffen.

Zum Themenkomplex B:

Der Untersuchungsausschuss soll anschließend aufklären, ob es seitens des Ministerpräsidenten und/oder der Staatsministerin a.D. Schulze Föcking falsche, inszenierte oder unzureichende Informationen gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit bezüglich der Arbeit und der Auflösung der Stabsstelle Umweltkriminalität gegeben hat. Hierzu soll der Untersuchungsausschuss die Gründe, Ursachen und Umstände untersuchen, die zur Abschaffung der Stabsstelle Umwelt- und Verbrauchschutzkriminalität im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz geführt haben und sich einen Überblick über die Gesamtlage, den Prozess der Entscheidungsfindung sowie die Rolle des Ministerpräsidenten bei der Abschaffung verschaffen. Der Untersuchungsausschuss erhält dazu auch den Auftrag zu prüfen, ob durch die Entscheidung der Landesregierung, die Stabsstelle Umweltkriminalität im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz aufzulösen, die Bekämpfung der Umweltkriminalität strukturell geschwächt worden ist.

IV.     Untersuchungszeitraum

Zum Themenkomplex A:

Der Untersuchungszeitraum erstreckt sich auf den Zeitraum vom 15. März 2018, dem Tag des angeblichen Hacker-Angriffs auf Ministerin a. D. Schulze Föcking, bis zum Tag des Einsetzungsbeschlusses dieses Untersuchungsausschusses.

Zum Themenkomplex B:

Der Untersuchungszeitraum erstreckt sich auf den Tag der konstituierenden Sitzung des Landtags der 15. Wahlperiode bis zum Tag des Einsetzungsbeschlusses dieses Untersuchungsausschusses.

V.      Fragenkomplexe

Im Rahmen seines Untersuchungsauftrages hat der Untersuchungsausschuss die folgenden Fragenkomplexe aufzuklären:

Zum Themenkomplex A:

a.  Wie und wann haben der Ministerpräsident, die Staatskanzlei und die Ministerinnen und Minister von der Anzeige des vermeintlichen Hacker-Angriffs durch Frau Staatsministerin a. D. Schulze Föcking erfahren?
2.       a) Welche Tatsachen, Schilderungen bzw. sonstige Erkenntnisse der vermeintlich Geschädigten, der Ermittlungsbehörden oder der Staatskanzlei bzw. den Ministerien lagen der Presseerklärung der Staatskanzlei, den Interviews und Statements des Regierungssprechers vom 16. März 2018 zu diesem Thema zugrunde?
b)    Deckten sich die Presseerklärung, die Interviews und die Statements zu diesem Zeitpunkt mit der Faktenlage?
3.       a) Welche Tatsachen, Schilderungen bzw. sonstige Erkenntnisse der vermeintlich Geschädigten, der Ermittlungsbehörden oder der Staatskanzlei bzw. den Ministerien lagen dem Tweet des Ministerpräsidenten vom 16. März 2018 zu diesem Thema zugrunde?
b)    Deckte sich der o. g. Tweet zu diesem Zeitpunkt mit der Faktenlage?
4.       Welche Informationen haben der Ministerpräsident und die Staatskanzlei zum jeweiligen Sachstand des laufenden Ermittlungsverfahrens erhalten?
5.       Wer hat den Ministerpräsidenten und die Staatskanzlei wann zum jeweiligen Sachstand des laufenden Ermittlungsverfahrens unterrichtet und woher hatte diese Person die jeweiligen Erkenntnisse?
6.       Zu welchem Zeitpunkt, wie und durch wen haben der Ministerpräsident und die Staatskanzlei zum ersten Mal erfahren, dass dem angezeigten Sachverhalt kein Hacker-Angriff zugrunde liegen könnte?
7.       Zu welchem Zeitpunkt, wie und durch wen haben der Ministerpräsident und die Staatskanzlei zum ersten Mal erfahren, dass dem angezeigten Sachverhalt definitiv kein HackerAngriff zugrunde lag?
8.       Der Ministerpräsident hat in der Fragestunde vom 16. Mai 2018 und in der Aktuellen Stunde vom 17. Mai 2018 betonen lassen bzw. auch selbst betont, dass er grundsätzlich keine laufenden Ermittlungsverfahren kommentiere.
a)       Wie lässt sich diese Äußerung des Ministerpräsidenten mit dem o. g. Tweet vom 16. März 2018 vereinbaren?
b)       Hat der Ministerpräsident oder die Staatskanzlei rechtlich überprüfen lassen, ob sich der Ministerpräsident zu Ermittlungsverfahren im Allgemeinen und zum Verfahren betreffend den vermeintlichen Hacker-Angriff im Besonderen äußern darf? Wenn ja, wann wurde wer mit der Prüfung beauftragt, zu welchem Ergebnis führte diese Prüfung und wem wurde dieses Ergebnis wie mitgeteilt? Wenn nein, warum wurde das nicht geprüft und auf welcher Rechtsgrundlage hat der Ministerpräsident die Informationen veröffentlicht?
9.       Der Ministerpräsident hat über seinen privaten Twitter-Account am 16. März 2018 erklärt:
„Alle Achtung! CDU, SPD, FDP und Grüne gemeinsam gegen den unerträglichen Eingriff in die Privatsphäre der Landwirtschaftsministerin. Manche politischen Aktivisten überschreiten jede Grenze des Anstands.“
Hat der Ministerpräsident prüfen lassen, ob er über seinen privaten Twitter-Account tatsächliche oder vermeintliche Erkenntnisse aus laufenden staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren veröffentlichen darf? Wenn ja, wann wurde wer mit der Prüfung beauftragt, zu welchem Ergebnis führte die Prüfung und wem wurde dieses Ergebnis wie mitgeteilt?
Wenn nein, warum wurde das nicht geprüft und auf welcher Rechtsgrundlage hat der Ministerpräsident die Informationen auf seinem privaten Twitter-Account veröffentlicht?
10.    Hätten die Erklärungen, Statements, Interviews und die bis dato weiter auf der Homepage der Staatskanzlei abrufbare Presserklärung des Ministerpräsidenten und der Staatskanzlei vom 16. März 2018 in der Folgezeit aufgrund der jeweils aktuell übermittelten Erkenntnisse aus dem laufenden Ermittlungsverfahren aus Gründen des Presserechts und der Statuten der Landesregierung zu Presse- und Öffentlichkeitsarbeit korrigiert, richtiggestellt oder ergänzt werden müssen?
11.    Ob und inwieweit wurde durch Handlungen oder Erklärungen des Ministerpräsidenten und/oder der Staatskanzlei die Herstellung voller Transparenz über den angeblichen Hacker-Angriff behindert?

Zum Themenkomplex B:

1.       Wurde die öffentliche Kommunikation des Ministerpräsidenten, der Staatskanzlei und der Ministerien zum Themenkomplex A auf die öffentliche Kommunikation der gleichen Akteure zum Themenkomplex B abgestimmt?
2.       Warum haben der Ministerpräsident, die Staatskanzlei und die Staatsministerin a. D. Schulze Föcking im Rahmen oder am Rande der Aktuellen Stunde vom 26. April 2018 im Landtag zur Auflösung der Stabsstelle Umweltkriminalität an der Darstellung eines „Hacker-Angriffs“ festgehalten?
3.       Auf welcher Grundlage hat welche Stelle im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz die Auflösung der Stabsstelle Umweltkriminalität beschlossen? Welche chronologischen Entscheidungs- und Beratungsschritte sind hierzu dokumentiert?
4.       Ob, wo und zu welchem Zeitpunkt wurde die Auflösung der Stabsstelle diskutiert, in Auftrag gegeben und letztlich umgesetzt?
5.       Wie wurden die Änderungen im Ministerium strukturell und organisatorisch erfasst, begründet und umgesetzt?
6.       Ob und welche Anteile hatten die Arbeitsbereiche Greifvogelschutz, Abfallrecht, Verbraucher- und Lebensmittelrecht, Bodenschutz, Wasser- und Immissionsschutz an der geleisteten Arbeit und den bearbeiteten Fällen der Stabsstelle Umweltkriminalität?
7.       Ob und ggf. von wem wurde die Staatsministerin a. D. Schulze Föcking auf welche Weise im Vorfeld der Fragestunde vom 21. März 2018 über die Mitwirkung der Stabsstelle in den Fällen Envio und Shell informiert?
8.       Ob und durch wen wurde die Akte „Schweinehaltung Betrieb Schulze Föcking, Stern TV 12.07.2017“ angelegt und an wen wurde die Akte ggf. weitergeleitet?
9.       Gibt es einen inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang zwischen den Ermittlungen der Stabsstelle Umweltkriminalität einerseits und der Auflösung der Stabsstelle andererseits?
10.    Ob und inwieweit wurde die Stabsstelle Umweltkriminalität in den Untersuchungen der tierschutzrechtlichen Vorwürfe am Hof Schulze Föcking eingebunden?
11.    Inwieweit und in welcher Form wurde die Stabsstelle Umweltkriminalität in die hausinterne Kommunikation über ihre Auflösung einbezogen?
12.    Laut Berichterstattung des WDR in der Sendung Westpol vom 29. April 2018 hat sich die Stabsstelle Umweltkriminalität intensiv mit dem Thema Schweinehaltung beschäftigt. Seit wann, in welcher Form und mit welchem Ergebnis hat sich die Stabsstelle mit dem Thema Straftatbestände bei der Haltung von Sauen beschäftigt?

VI.     Teilweiser und vollständiger Abschlussbericht

Der Untersuchungsausschuss wird beauftragt, soweit möglich, nach Abschluss seiner Untersuchungen dem Landtag gemäß § 24 des Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landtags Nordrhein-Westfalen einen Abschlussbericht vorzulegen.
Der Untersuchungsausschuss hat dem Landtag nach Abschluss seiner Untersuchung zum Themenkomplex A einen Teilbericht vorzulegen.
Sollte ein Abschlussbericht nicht vorgelegt werden können, hat der Untersuchungsausschuss auf Verlangen des Landtages oder der Antragsteller über abtrennbare Teile des Einsetzungsauftrages dem Landtag einen Teilbericht zu erstatten, wenn die Beweisaufnahme zu diesem Teil abgeschlossen und der Bericht ohne Vorgriff auf die Beweiswürdigung der übrigen Untersuchungsaufträge möglich ist.
Der Landtag kann darüber hinaus vom Untersuchungsausschuss jederzeit bei Vorliegen eines allgemeinen öffentlichen Interesses oder wenn ein Schlussbericht vor Ablauf der Wahlperiode nicht erstellt werden kann einen Zwischenbericht über den Stand der Untersuchungen verlangen. Dieser darf eine Beweiswürdigung nur solcher Gegenstände der Verhandlungen enthalten, die der Untersuchungsausschuss mit zwei Dritteln seiner Mitglieder beschlossen hat. Der Abschlussbericht, der Teilbericht oder der Zwischenbericht erfolgen schriftlich.

VII. Einholung externen Sachverstandes

Der Untersuchungsausschuss kann jederzeit externen Sachverstand einholen, sofern dieser zur Erfüllung des Auftrags notwendig ist und im unmittelbaren Sachzusammenhang mit dem Untersuchungsauftrag steht.
Ebenso darf externer Sachverstand zur Klärung von Fragestellungen in Anspruch genommen werden, wenn Rechte des Untersuchungsausschusses oder damit in Verbindung stehende Verfahrensfragen von grundlegender oder auch situativer Notwendigkeit betroffen sind, ohne deren Beantwortung ein Fortführen der Untersuchung nicht oder nur mit erheblicher zeitlicher Verzögerung möglich ist.
Die hierzu notwendigen Mittel sind dem Ausschuss zu gewähren.

VIII. Ausstattung und Personal

Dem Untersuchungsausschuss und den Fraktionen werden bis zum Ende des Verfahrens zur Verfügung gestellt:
1.       Allen Fraktionen und den Mitarbeitern des Ausschusses werden die erforderlichen Räume im Landtag und die entsprechenden technischen Ausstattungen zur Verfügung gestellt.
2.         Dem Ausschuss und dem/der Vorsitzenden werden gestellt:
a)   2 Stellen für Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des höheren Dienstes;
b)   eine weitere personelle Unterstützung aus dem höheren/gehobenen Dienst sowie aus dem Assistenzbereich;
3.       Den fünf Fraktionen im Landtag werden gestellt:
a)       die erforderlichen Mittel für je 2 Stellen für Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des höheren Dienstes;
b)       eine Halbtagskraft zur Assistenz.
Bezogen auf die Abrechnung können wahlweise Pauschalbeträge bis zur Verabschiedung des Untersuchungsausschussberichts je angefangenen Monat der Tätigkeit gewährt werden. Alternativ werden die Kosten des tatsächlichen Personaleinsatzes abgerechnet.