Wie effektiv arbeiten amtliche Tierschutzkontrollen in Nordrhein-Westfalen?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

Maßgeblich für die amtlichen Tierschutzkontrollen in Deutschland ist die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz.
Die Verordnung gibt vor, dass nationale Behörden regelmäßig und in der Regel ohne Vorankündigung amtliche Kontrollen durchführen müssen. Sie sind verpflichtet, über ein ausreichendes, qualifiziertes und erfahrenes Personal sowie über adäquate Einrichtungen und Ausrüstungen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verfügen. Die zuständigen Behörden müssen darüber hinaus gewährleisten, dass sie ihre Tätigkeiten mit einem hohen Maß an Transparenz ausüben. Zu diesem Zweck machen sie die ihnen vorliegenden Informationen der Öffentlichkeit so zügig wie möglich zugänglich. Damit amtliche Kontrollen nach einem globalen und einheitlichen Konzept vorgehen können, sollten die Mitgliedstaaten mehrjährige nationale Kontrollpläne erarbeiten und durchführen.
Trotz dieser Vorgaben, berichten Medien immer wieder über gravierende Missstände in tierhaltenden Betrieben in ganz Deutschland – so auch in NRW. Nach Meinung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist das Kontrollsystem hingegen „ein wirksames Mittel (…), so dass grundsätzliche Änderungen derzeit nicht erforderlich sind“ (aus dem Jahresbericht 2016 der Bundesrepublik Deutschland zum mehrjährigen nationalen Kontrollplan nach Verordnung (EG) Nr. 882/2004. Dem entgegenstehen jedoch Aussagen einiger Veterinärbehörden, wonach in viehintensiven Landkreisen aufgrund fehlenden Personals nur in extrem langen Intervallen kontrolliert werden können.2
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie häufig fanden im Jahr 2017 in Nordrhein-Westfalen amtliche Tierschutzkontrollen statt? Bitte unterscheiden zwischen gehaltene Tierart und angekündigte/ unangekündigte Kontrollen aufschlüsseln.
  2. Wie häufig stellten die Kontrolleure bei den Kontrollen tierschutzrelevante Missstände fest? Bitte nach Landkreisen und Jahr aufschlüsseln.
  3. Wie häufig fanden im Jahr 2017 in Nordrhein-Westfalen amtliche Tierschutzkontrollen nach Hinweisen aus der Bevölkerung oder zivilgesellschaftlichen Organisationen statt?
  4. Wie viele amtliche Veterinäre sind in Nordrhein-Westfalen mit den amtlichen Tierschutzkontrollen befasst? Bitte die Werte der letzten fünf Jahre einzeln nach Landkreisen aufgeschlüsselt benennen.
  5. Über die letzten zehn Jahre gemessen: Wie häufig wurden tierhaltende Betriebe in der Nordrhein-Westfalen durchschnittlich im Rahmen der amtliche Tierschutzkontrollen kontrolliert? Bitte nach Landkreisen und Jahr aufschlüsseln.