Förderung der Arbeit gegen Rechtsextremismus und Rassismus fortsetzen

Antrag der GRÜNEN im Landtag

Portrait Verena Schäffer Linda Hammer 2022

I.

Nordrhein-Westfalen zeichnet sich durch seine Weltoffenheit aus. Wir sind wie kaum ein anderes Bundesland von Migration und Vielfalt geprägt und bejahen diese Vielfalt im täglichen Zusammenleben. Doch beobachten wir auch seit vielen Jahren eine Zunahme rassistischer Ressentiments sowie einen kontinuierlichen Anstieg politisch rechts motivierter Straftaten. Dabei stiegen insbesondere die Straftaten im Themenfeld Hasskriminalität in den letzten Jahren deutlich an. Durch eine seit längerem zu beobachtende Diskursverschiebung in der Gesellschaft fühlen sich Rechtsextreme in ihrer menschenfeindlichen Ideologie bestätigt und die Hemmschwelle zu rassistischem Handeln sinkt. Auf diese besorgniserregende Entwicklung hat die damalige rot-grüne Landesregierung mit der Erarbeitung des integrierten Handlungskonzepts gegen Rechtsextremismus und Rassismus reagiert. Es entstand unter breiter Beteiligung der Zivilgesellschaft und wurde im Frühjahr 2016 dem Landtag vorgestellt. Im Zuge des Erarbeitungsprozesses zeigte sich ein Bedarf zur Unterstützung der Kommunen im Umgang mit Rechtsextremismus und Rassismus. Daher wurde gleichzeitig auch das Förderprogramm für kommunale Handlungskonzepte gegen Rechtsextremismus und Rassismus „NRWeltoffen“ ins Leben gerufen.
Mit diesem Förderprogramm wird die Präventionsarbeit vor Ort unter Berücksichtigung der teils sehr unterschiedlichen Strukturen in den Kommunen gestärkt. Die Förderung begann zum 01.01.2017 und soll bis zum 31.12.2018 laufen. Derzeit wird in 25 kreisfreien Städten und Kreisen intensiv an der Entwicklung von lokalen Handlungskonzepten gearbeitet. Hierzu gehört eine Bestandsanalyse, die Vernetzung und Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteure, die Einbindung der Betroffenenperspektive, der Aufbau einer Koordinationsstelle vor Ort sowie die Umsetzung des erarbeiteten Konzepts. Die Mehrzahl der Projekte konnte jedoch erst Mitte 2017 die Arbeit aufnehmen, sodass sie voraussichtlich Zeit über das Jahr 2018 hinaus benötigen werden, um die erarbeiteten Konzepte tatsächlich umzusetzen. Es muss im Interesse des Landes liegen, dass die bisher geleistete Arbeit auch insofern Wirksamkeit entfaltet, dass es zur Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen kommt. Die Umsetzung ist zudem ein langfristiger und steter Prozess, der nicht mit dem Datum des 31.12.2018 endet. Bis heute ist jedoch unklar, ob die Landesregierung das Förderprogramm über das Jahr 2018
hinaus fortführen will. Einem Bericht der Landesregierung (Vorlage 17/587) zufolge soll eine Programmevaluation erst im September 2018 vorliegen. Die Städte und Kreise sowie die einzelnen Träger der laufenden Projekte benötigen aber deutlich früher eine Perspektive für ihre weitere Planung.
Die Arbeit gegen Rechtsextremismus und Rassismus ist und bleibt eine Daueraufgabe für die demokratische und vielfältige Gesellschaft. Demokratie und Menschenrechte müssen immer wieder aufs Neue verteidigt werden. Das bedeutet auch, dass diese Arbeit nachhaltig gestaltet sein muss. Ebenso wie das Förderprogramm „NRWeltoffen“ ist auch die Laufzeit des integrierten Handlungskonzepts gegen Rechtsextremismus und Rassismus begrenzt. Es soll bis Mitte 2019 umgesetzt werden. Bei der Vorstellung des Handlungskonzepts wurde von der damaligen rot-grünen Landesregierung geplant, es über 2019 hinaus fortzuschreiben und weiterzuentwickeln. Bis auf eine Terminankündigung zu einer Tagung, bei der für Diskussionen über den bisherigen Umsetzungsstand des Handlungskonzepts geplant sind, gibt es keine konkreten Aussagen zur weiteren Planung der Landesregierung. Dabei umfasst das integrierte Handlungskonzept eine Vielzahl von Maßnahmen des Landes ebenso wie die Förderung zentraler Beratungseinrichtungen, die es zu erhalten gilt. Die besondere Stärke des Handlungskonzepts liegt in der Einbindung der Zivilgesellschaft. Das Engagement der Zivilgesellschaft verdient nicht nur Anerkennung, sondern auch Unterstützung. Zurzeit wissen die zivilgesellschaftlichen Träger von Projekten und Beratungsangeboten gegen Rechtsextremismus und Rassismus jedoch nicht, ob sie über das Jahr 2019 hinaus weiter mit der (finanziellen) Unterstützung des Landes rechnen können. Hier muss die Landesregierung Klarheit schaffen.

II.         Der Landtag beschließt:

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  • das kommunale Förderprogramm „NRWeltoffen“ über das Jahr 2018 hinaus fortzuführen, die bestehenden Projekte finanziell abzusichern und neue Projekte in das Förderprogramm aufzunehmen, sodass eine flächendecke Abdeckung Nordrhein- Westfalens gewährleistet ist.
  • das integrierte Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus über 2019 hinaus fortzuschreiben und zeitnah ein Konzept vorzulegen, wie die Zivilgesellschaft in die Weiterentwicklung eingebunden sein soll.