Ankündigung ohne Substanz oder geheime Pläne? An welche Maßnahmen denkt die Landesregierung für ihr Maßnahmenpaket zum Flächensparen?

Kleine Anfrage von Horst Becker und Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

Die Landesregierung plant im Landesentwicklungsplan (LEP) die Streichung eines Grundsatzes, der konkrete Ziele zum Flächensparen enthält (6.1-2 Grundsatz Leitbild "flächensparende Siedlungsentwicklung“) und damit eine Forderung des Raumordnungsgesetzes (ROG) (§ 2 Abs. 2 Nr. 6 Satz 3 ROG) umsetzt.
Die Landwirtschaftsverbände reagieren entsetzt und fordern eine Kehrtwende der Landesregierung beim Thema Flächenverbrauch. Dieser müsse oberste Priorität der Landesregierung sein (s. Pressemitteilung des RLV). Aktuell werden täglich ca. 10 Hektar Fläche in NRW versiegelt, zum Großteil gehen diese Flächen der Landwirtschaft verloren, was die Möglichkeiten der heimischen Landwirtschaft, die Lebensmittel für die Bevölkerung bereitzustellen, weiter erschwert und den Ertragsdruck auf den verbliebenen Flächen weiter erhöht. Mit allen negativen Konsequenzen für Verbraucherinnen und Verbraucher, Arten- und Klimaschutz.
In der Antwort auf unsere Kleine Anfrage (Drs. 17/2699) erkennt die Landesregierung zwar an, dass sie eigentlich quantifizierte Vorgaben zum Flächensparen formulieren muss, behauptet aber gleichzeitig, die Forderung aus dem ROG würde auch weiterhin – jedoch ohne eindeutige Zielmarken – durch den LEP erfüllt.
Offenbar hat die Landesregierung aber selbst große Zweifel an dieser Argumentation und geht auch von massiven negativen Auswirkungen auf die Landwirtschaft aus. Denn in der gleichen Antwort kündigt sie an: „Um den Flächenverbrauch auch im Interesse der Landwirtschaft zu minimieren ist vereinbart worden, dass die Landesregierung hierzu ein Maßnahmenpaket entwickeln soll.“
Es ist höchst widersprüchlich und in keiner Weise nachvollziehbar, warum die Landesregierung den Schutz der Fläche und damit das gesamte Instrument LEP willentlich schwächt, um im Nachgang die negativen Auswirkungen an anderer Stelle zu versuchen zu kompensieren.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie begründet die Landesregierung ihre offensichtliche Auffassung, dass der LEP nicht das geeignete Instrument ist, um landesweit gültige, quantifizierte Vorgaben zur Verringerung der Flächeninanspruchnahme sicherzustellen?
  2. Auf welchen Ebenen soll das angekündigte Maßnahmenpaket ansetzen, um eine effektive Verringerung des Flächenverbrauchs sicherzustellen?
  3. Wie begründet die Landesregierung ihre offensichtliche Auffassung, dass sie außerhalb des LEP gleich gute oder bessere Instrumentarien für landesweit gültige und quantifizierte Vorgaben zur Verringerung der Flächeninanspruchnahme ergreifen kann?
  4. Hält die Landesregierung die Sorge der Landwirtschaftsverbände bezüglich des hohen Flächenverbrauches in Bezug auf den Schutz der landwirtschaftlichen Flächen für so berechtigt, dass, wenn sie keine gleich guten oder besseren Instrumentarien für landesweit gültige und quantifizierte Vorgaben zur Verringerung der Flächeninanspruchnahme findet, sie ergebnissoffen prüfen wird, ob Regelungen innerhalb des LEP nicht doch sinnvoll sind?
  5. Wann wird die Landesregierung das angekündigte Maßnahmenpaket zum Flächensparen vorlegen?