Verena Schäffer: „Besteht hier ein Regelungsbedarf, ja oder nein?“

Antrag der SPD-Fraktion zur Sicherheit von Großveranstaltungen

Portrait Verena Schäffer Linda Hammer 2022

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Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sollten im Ausschuss noch einmal sehr intensiv über die Bedarfe für ein Gesetz diskutieren. Offenbar kam das Thema im Rahmen der Landesbauordnung und der dortigen Beratung noch einmal auf. Insofern sollten wir uns das noch einmal intensiv anschauen.
Nichtsdestotrotz finde ich, dass man, wenn man ein Gesetz machen will, erst einmal die Frage nach dem Bedarf klären muss. Insofern ist es für mich der erste Schritt, danach zu fragen: Besteht hier ein Regelungsbedarf, ja oder nein?
Es ist gerade schon gesagt worden, dass nach der Loveparade-Katastrophe in Duisburg eine Projektgruppe mit verschiedenen Fachleuten aus Feuerwehr, Polizei, Veranstaltungsma­nagement und vielen anderen Bereichen eingerichtet wurde und dass Personen aus den Krei­sen und Kommunen dabei waren, die eben im Jahr 2012 – Herr Sieveke hat uns das gerade gezeigt – einen Orientierungsrahmen vorgelegt haben. Dieser Orientierungsrahmen gibt ein paar Dinge vor bzw. empfiehlt sie. Er sagt, dass es einen zentralen Ansprechpartner für die Abstimmungs- und Genehmigungsprozesse bei Großveranstaltungen geben soll. Er sagt auch, dass man zum Beispiel ein Koordinierungsgremium einberufen sollte, um Sicherheits­konzepte frühzeitig zu prüfen und sich mit dem Veranstalter abzustimmen. Insofern haben wir da schon einiges.
Es ist also nicht so, dass wir bei null starten würden. Ich meine auch, dass wir nochmal sehr genau prüfen und diskutieren sollten, welche weiteren Fragenstellungen sich bei einem sol­chen Gesetz auftun würden. Mir fiel als erste Frage beim Lesen des Antrags die Frage der Definition ein. Wann fängt eigentliche eine Großveranstaltung an? Wie definieren wir Groß­veranstaltungen rechtssicher? Es gibt auch im Orientierungsrahmen eine Definition. Wenn sie aber im Gesetz steht, muss sie auch rechtssicher definiert sein. Ist zum Beispiel der St.-Martins-Umzug eine Großveranstaltung? Oder der Schützenumzug? Oder reden wir erst bei den Silvesterfeierlichkeiten einer Stadt über eine Großveranstaltung? Wir hatten das ja im Rahmen von Silvester in Köln als Thema. Die letzte Silvesternacht ist da als Veranstaltung durch die Stadt angemeldet worden.
Das sind Fragen, die sich dann ergeben und Probleme mit sich bringen, wenn wir über ein Gesetz und eine Definition sprechen. Auch die Frage, wer die Kosten trägt, und die Haftungs­frage sind Fragen, die man dann im Rahmen eines Gesetzes diskutieren müsste. Insofern ist es sicher eine spannende Diskussion. Nur meine ich, was auch hier Konsens ist: So ein Ge­setz dürfte auf keinen Fall dazu führen, dass die Hürden so hoch gelegt werden, dass Veran­staltungen vor Ort nicht mehr durchgeführt werden können. Das ist die Gefahr, die zumindest ich bei so einem Vorhaben sehe.
Ich glaube, deshalb lohnt sich die Diskussion darüber. Bei mir gibt es schon noch Skepsis, das hören Sie vielleicht durch, aber ich bin offen für weitere Beratungen und freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank.

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