Auch Sparkassen in NRW müssen der sprachlichen Gleichstellung Rechnung tragen Im Parlament oder auf Parteitagen?

Kleine Anfrage von Sigrid Beer

Zu Wahlen treten Parteien mit ihren Programmen vor die Wählerinnen und Wähler. Nach der Wahl treten Parteien in Gespräche zur Regierungsbildung und verhandeln über einen Koalitionsvertrag. Er beschreibt die Ziele für das politische Handeln der Parlamentsmehrheit. Die von dieser gebildeten Regierung exekutiert und administriert. Politische Vorhaben werden von ihr in Gesetzentwürfe übersetzt und dem Parlament zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet. Das ist der normale Gang politischen Lebens im Parlamentarismus.
In NRW haben CDU und FDP nach der letzten Landtagswahl eine Zusammenarbeit vereinbart und einen Koalitionsvertrag geschlossen. Darin findet sich das Ziel, „soziale Nachteile im Bildungsbereich zu überwinden und Aufstiegschancen für alle zu eröffnen“. Hierzu wird ausgeführt: „Als „besondere Maßnahme für unterschiedliche Schulformen [werden] mindestens 30 Talent-Schulen – insbesondere mit MINT-Schwerpunkt – mit exzellenter Ausstattung und modernster digitaler Infrastruktur in Stadtteilen mit den größten sozialen Herausforderungen“ eingerichtet.
In der Regierungserklärung vor dem Schulausschuss führte Ministerin Gebauer im vergangenen Herbst aus: „Mit den Talentschulen wollen wir Stadtteilen mit großen Herausforderungen für eine breit angelegte, alle Verantwortlichen einbindende Stadt(teil-) Entwicklung einen Impuls geben und in diesem Zuge bis jetzt nicht entdeckte Talente identifizieren und fördern. Wir möchten gerne Leuchttürme für den Bildungsaufstieg in diese Stadtteile tragen. Als Grundlage dazu wird es Anfang 2018 Eckpunkte für einen Wettbewerb geben, an dem sich Schulen in Verbindung mit ihrem Schulträger beteiligen können.“
Die versprochenen Eckpunkte wurden dem Schulausschuss bislang nicht vorgestellt. Es ist weder bekannt, ob solche Eckpunkte erarbeitet wurden, noch ob sie in der Landesregierung einen Konsens gefunden haben. Auch auf Nachfrage im Schulausschuss hat Ministerin Gebauer vertrösten müssen. 
In einer Meldung des WDR vom 5.4. wird nun der Generalsekretär der FDP, Johannes Vogel, mit der Ankündigung zitiert, dass die 30 Talentschulen 2019 an den Start gehen. Er verweist auf den Leitantrag zum Landesparteitag der FDP am 13./14. April in Siegen. In diesem heißt es: „Mit der Gründung von Talentschulen werden wir einen neuen Weg zu mehr Chancen, insbesondere in Stadtteilen mit besonderen Herausforderungen, gehen. Diese Schulen unterschiedlicher Schulformen mit exzellenter Ausstattung und modernster digitaler Infrastruktur sollen als Orte der Aufstiegschancen über das Schultor hinaus einen positiven Impuls setzen.“
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Sind die im Herbst angekündigten Eckpunkte für das Projekt der 30 Talentschulen erarbeitet (falls ja, warum werden sie dem Parlament nicht vorgestellt)?
  2. Liegen der Ankündigung des Generalsekretärs der FDP, die Schulen würden 2019 an den Start gehen, Informationen seitens des Schulministeriums zu Grunde, die das Parlament nicht hat?
  3. Wie sieht der Zeit- und Finanzierungsplan für das Projekt aus? (Auflistung der Projektpartner)
  4. Welches sind die Kriterien, nach denen entschieden wird, welche „Stadtteile mit besonderen Herausforderungen“ eine Talentschule als Leuchtturm erhalten sollen?
  5. Welches sind die Kriterien, nach denen entschieden wird, welche Schule als Talentschule ausgewählt wird?