Schwere Verkehrsunfälle mit Beteiligung von LKW

Kleine Anfrage von Arndt Klocke und Horst Becker

Laut Verkehrsunfallstatistik des Innenministeriums NRW sind die Zahlen der Verkehrstoten und Schwerverletzten in NRW erfreulicherweise im letzten Jahr zurückgegangen. Allerdings hat die Zahl der Verkehrsunfälle insgesamt zugenommen.
Besonders besorgniserregend ist die Zunahme der Verkehrsunfälle und Verkehrstoten durch LKW, die auf Stauenden auffahren und dort für verheerende Unfälle sorgen. Diese Art der Unfälle ist von 2013 bis Ende 2017 um 44 Prozent angestiegen. Zwar ließe sich die Zahl und Schwere der Unfälle durch technische Lösungen wie Notbremsassistenzsysteme verringern, aber der Einbau dieser Systeme ist erst seit 2015 für Neufahrzeuge verpflichtend, ältere Fahrzeuge haben sie nicht eingebaut. Hinzu kommt, dass sich die Systeme abschalten lassen, was offensichtlich viele LKW-Fahrer auch tun, um mit weniger Abstand in der Kolonne fahren zu können. Der damalige Bundesverkehrsminister Dobrindt hat einen Vorschlag unterbreitet, die Abschaltung der Notbremssysteme ab einer Geschwindigkeit von 30 km/h nicht mehr zuzulassen. Auch wenn Fachleute diese Grenze für immer noch zu hoch halten, könnte dies eine erste Verbesserung darstellen.
Angesichts der Schwere dieser Unfälle wäre auch ein ähnliches Verfahren denkbar, wie beim Verbot besonders lauter Güterwaggons durch das Schienenlärmschutzgesetz. Dort ist auch für ausländische Waggons sichergestellt, dass ab Anfang 2021 alle Waggons, die das deutsche Streckennetz befahren wollen, lärmmindernd mit Bremsen aus Verbundwerkstoffen ausgestattet sein müssen. Durch frühzeitige Anzeige bei der EU und eine hinreichende Übergangszeit ist dies auch EU-kompatibel. Ein ähnliches Vorgehen wäre auch denkbar, um das Befahren deutsche Autobahnen für solche LKW zu verbieten, bei denen nicht nachweislich ein nicht abschaltbares Notbremssystem vorhanden ist.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Landesregierung:

  1. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um Verkehrsunfälle mit LKW- Beteiligung zu reduzieren?
  2. Wird bei LKW-Kontrollen durch die Polizei auch festgestellt, ob die Notbremsassistenzsysteme abgeschaltet werden?
  3. Wie setzt sich die Landesregierung dafür ein, dass diese Systeme in Zukunft nicht mehr abgeschaltet werden können?
  4. Sieht die Landesregierung die Möglichkeit, durch eine Bundesratsinitiative zu erreichen, dass nach einer Übergangszeit von maximal vier Jahren auf bundesdeutschen Straßen nur noch solche LKW fahren dürfen, bei denen nachweislich ein nicht abschaltbares Notbremssystem vorhanden ist?
  5. Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Landesregierung, Unfälle unter LKW- Beteiligung auch mit älteren Fahrzeugen zukünftig wirkungsvoller zu vermeiden?