Warum hält sich die Landesregierung unter Ministerpräsident Laschet und Verkehrsminister Wüst nicht an die bestehenden Landtagsbeschlüsse zum Passagiernachtflugverbot und wann stellt sie bei der neuen Bundesregierung den notwendigen Antrag?

Kleine Anfrage von Horst Becker und Arndt Klocke

In der 14. Wahlperiode hat der Landtag zweimal die Einführung eines Passagiernachtflugverbotes für den Flughafen Köln/Bonn (FKB) beschlossen.
Die Regierung unter Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hat gemäß dieser Beschlüsse und der damaligen Vereinbarungen im Koalitionsvertrag diesen Antrag an die Bundesregierung umfangreich vorbereitet und sowohl in der letzten wie auch in der vorletzten Periode des Bundestages gestellt. Beide Male wurden, mit aus unserer Sicht fadenscheinigen Begründungen, diese Anträge abgelehnt.
Der Einladung der „Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn e.V.“ für ihre Jahreshauptversammlung ist zu deren Bemühungen zur Durchsetzung des Passagiernachtflugverbotes zwischen 0:00 und 5:00 Uhr folgendes zu entnehmen:
„Unsere Bemühungen, zu dieser Thematik mit Ministerpräsident Laschet ein Gespräch zu führen, wurden bislang leider abgeblockt. Unser entsprechendes Anschreiben wurde an das Landesverkehrsministerium weitergeleitet. Landesverkehrsminister Wüst ließ uns danach wissen, dass er sich nicht für Nachtflugbeschränkungen für Passagierflugzeuge einsetzten wird. Ungeachtet dessen werden wir weiter auf ein Gespräch mit MP Laschet drängen.“
Die Landtagsbeschlüsse zum Thema Passagiernachtflugverbot für den Flughafen Köln/Bonn zwischen 0:00 und 5:00 Uhr sind bis heute nicht durch andere Beschlüsse zum Thema aufgehoben oder modifiziert worden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Warum hat die CDU-geführte Landesregierung bis heute keinen neuen Antrag auf ein Passagiernachtflugverbot für den Flughafen Köln/Bonn zwischen 0:00 und 5:00 gemäß den Beschlüssen des Landtags NRW gestellt?
  2. Wann wird die CDU-geführte Landesregierung einen neuen Antrag auf ein Passagiernachtflugverbot für den Flughafen Köln/Bonn zwischen 0:00 und 5:00 gemäß den Beschlüssen des Landtags NRW stellen?
  3. Was hat die Landesregierung generell unternommen, um ein Passagiernachtflugverbot für den Flughafen Köln/Bonn zwischen 0:00 und 5:00 gemäß den Beschlüssen des Landtags NRW zu erreichen?
  4. Warum will sich Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) trotz der Beschlüsse des Landtags NRW nicht für ein Passagiernachtflugverbot zwischen 0:00 und 5:00 einsetzen?
  5. Wann darf der Vorstand der „Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn e.V.“ mit Ministerpräsident Laschet sprechen?