Mehrdad Mostofizadeh: „Wenn es ein Anfang ist, dieses Transplantationsgesetz nach vorn zu bringen, dann ist das fachlich in Ordnung“

Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP zum Transplantationsgesetz

Mehrdad Mostofizadeh

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Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wir sind der Meinung, dass dieses Thema nicht zerredet werden sollte und wir uns sachlich damit auseinandersetzen sollten.
Ich habe im Januar ausdrücklich die Rede des Kollegen Klenner gelobt und auch die wichtigen Punkte, die er damals genannt hat, angesprochen. Herr Kollege Klenner, ich hätte schon erwartet, dass wir dieses Thema, welches wir in den letzten Wochen intensiv gemeinsam besprochen haben – unter anderem in Obleuterunden und im Ausschuss –, auch gemeinsam angehen. Ich finde es sehr schade, dass das nicht gemacht worden ist; ich sehe nämlich keinen politischen Streit, der uns in den Landtagsfraktionen – zumindest in denen, die mir wichtig sind – trennen würde.
Es gibt sicherlich einen Streitpunkt die Widerspruchsregelung betreffend, der auf Bundesebene bestehen könnte, aber darüber ist hier im Landtag nicht zu entscheiden. Wir wären in diesem Punkt nicht der Auffassung der Kolleginnen und Kollegen der Sozialdemokraten. Bei den Problemen, die wir hier lösen können, sehe ich aber sehr viel Nähe.
Ich möchte an einigen Punkten anknüpfen, die die Kollegin Lück angesprochen hat. Vertrauen zu schaffen ist aus meiner Sicht einer der zentralen Aspekte, die bei Organspenden eine Rolle spielen. Das haben wir im Januar ebenfalls schon diskutiert. Dazu gibt es negative Entwicklungen, die nun eine ganze Weile zurückliegen; es gibt aber auch nach wie vor den Bedarf, dass wir uns intensiv damit auseinandersetzen. Wo ist die Auseinandersetzung damit in der Schule? Wo ist der Hinweis in öffentlichen Einrichtungen? Welches Konzept verfolgen wir da? Ich meine das nicht besserwisserisch, weil wir es zuvor auch schon anders und intensiver hätten machen können. Es wäre lohnenswert gewesen, gemeinsam darüber zu diskutieren.
Dann machen wir es nun anhand dieses Gesetzentwurfs. Der Gesetzentwurf selbst ist – soweit ich es sehen kann – eins zu eins aus Bayern übernommen, soweit er den Transplantationsbeauftragten betrifft. Ich habe die Gesetzestexte nebeneinander gelegt, und da gab es eine ziemlich hohe Ähnlichkeit.
Herr Minister, ich hatte Sie im Januar darauf angesprochen. Da sagten Sie, der Transplantationsbeauftragte sei das eine, es gebe aber auch verschiedenste andere Faktoren, die in dem Zusammenhang eine Rolle spielten. Das sollten wir dann im Ausschuss erörtern. Mich würde auch interessieren, wie wir bei den Menschen, die behandelt werden, mit der Vergütung der Intensivbetten umgehen. Es gibt noch verschiedene andere Fragen, über die Vertrauen geschaffen werden könnte.
Wir werden insofern selbstverständlich der Überweisung in den Ausschuss zustimmen. Es wäre lohnenswert gewesen, den Bogen in diesem Zusammenhang etwas weiter zu spannen, aber wenn es ein Anfang ist, dieses Transplantationsgesetz nach vorn zu bringen, dann ist das fachlich in Ordnung.
Trotzdem, liebe Kolleginnen und Kollegen, hätte ich mir gewünscht, dass wir eine echte Anhörung durchgeführt hätten, dass wir den Bericht, den der Minister vorgelegt hat, ausgewertet hätten und dass wir in diesem Zusammenhang alle Facetten betrachtet hätten. Das haben wir jetzt nicht gemacht. Die Legislaturperiode hat aber noch einige Monate und Jahre zu bieten, und wir können es noch nachholen.
Wir werden der Überweisung zustimmen und im weiteren Beratungsverfahren unsere Vorschläge einbringen.
(Beifall von den GRÜNEN)
Der zweite Wortbeitrag zum Thema:
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Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Rede des Ministers bringt mich jetzt doch noch einmal ans Pult. Ich bin nicht groß aufgeregt, aber Herr Minister: Wir werden die Beratung des Gesetzentwurfs weder verzögern noch irgendetwas anderes tun. Ich weiß gar nicht, woher Sie das nehmen.
(Minister Karl-Josef Laumann: Das habe ich doch gar nicht gesagt!)
Das Einfachste wäre ja gewesen, wenn Ihre Fraktionsspitzen auf uns zugekommen wären und gesagt hätten, wir machen das gemeinsam, wir machen ein schnelles Verfahren, und dann bringen wir das zu Ende.
Wir werden diesen Gesetzentwurf ganz zügig – das muss natürlich die Vorsitzende regeln – beraten. Wir haben überhaupt kein Problem, hier etwas schneller zu machen, etwas besser zu machen und auch zügig durchzubringen. Das war schon im Januar unser Appell.
Wenn wir etwas Gemeinsames gemacht hätten, hätten wir ja heute auch schon gemeinsam den Gesetzentwurf einbringen können. Das hätten wir ja alles machen können.
Aber den Eindruck zu erwecken, als wenn wir in der Sache unterschiedlicher Auffassung wären, finde ich nicht in Ordnung. Als Minister, der diesen Gesetzentwurf noch nicht einmal eingebracht hat, den Anspruch zu erheben, der Ausschuss müsse jetzt mal schnell machen, fand ich nicht ganz in Ordnung.
Ich kann für meine Fraktion zusichern: Wir werden den Gesetzentwurf zügig beraten, wie wir das bei allen Gesetzentwürfen machen. Wir haben noch keinen Gesetzentwurf verzögert. Allerdings müssen wir uns das Recht rausnehmen, zu einem Gesetzentwurf die Fachleute im Rahmen einer Anhörung anzuhören. Als Parlamentarier bitte ich, das zur Kenntnis zu nehmen. Deswegen bin ich noch einmal an das Redepult getreten.
(Beifall von den GRÜNEN)

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