Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus der erneuten Ausbreitung des sogenannten Abwasserpilzes im Münsterland?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

In den ersten Monaten des Jahres 2016 hatte der Landesfischereiverband an mehreren Gewässern im Umfeld von Biogasanlagen und Viehbetrieben mit Silagelagerstätten im Münsterland einen massiven Befall mit dem sogenannten Abwasserpilz festgestellt. Bei dem sogenannten Abwasserpilz handelt es sich um Bakterienkolonien, die sich vor allem bei niedrigen Temperaturen ausbilden, wenn über einen längeren Zeitraum organische Abwässer eingeleitet werden. Der Abwasserpilz ist ein Anzeiger für sehr stark verschmutzte Gewässer. Die betroffenen Gewässer sind biologisch praktisch tot, Fische oder andere Gewässerlebewesen sind in betroffenen Gewässern nicht mehr zu finden.
Als Ursache für den Abwasserpilz wurden im Jahr 2016 durch die unteren Wasserbehörden eindeutig Gärsäfte und Sickerwässer aus Silagelagerungen für Biogasanlagen und Tierhaltungen identifiziert. Die Silagesäfte gelangten in der Regel wegen einer nicht ordnungsgemäßen Errichtung oder eines unsachgemäßen Betriebs der Anlagen zur Silagelagerung in die Gewässer. So waren beispielsweise Betriebsflächen überfüllt oder verschmutzt und Fahrsilos nicht abgedeckt oder unzureichend abgedichtet. Auch die Lagerung von Feldmieten in Gewässernähe und daraus resultierende diffuse Einträge führten zum massiven Auftreten des Abwasserpilzes. Ein Teil der Verstöße war ordnungs- bzw. strafrechtlich relevant.
Auch in diesem Jahr treten im Münsterland wieder Abwasserpilze auf (vgl. zum Beispiel den Bericht in der Lokalzeit Münsterland vom 25.01.2018 im WDR). Um weitere ökologische und wirtschaftliche Schäden zu vermeiden, gilt es, den Zustand der Gewässer in den Wintermonaten ausreichend zu beobachten und schnellstmöglich Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zum Ausmaß und zu den Ursachen des aktuellen Befalls von Gewässern mit dem sogenannten Abwasserpilz in Nordrhein- Westfalen vor?
  2. Wie erklärt die Landesregierung, dass der Abwasserpilz überproportional in der Nähe von Biogasanlagen auftritt, obwohl deren JGS-Anlagen vergleichsweise neu sind und damit eigentlich dem Stand der Technik entsprechen müssten?
  3. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem erneuten Befall mit dem Abwasserpilz?
  4. Wie beabsichtigt die Landesregierung eine unsachgemäße Lagerung von Silage in Zukunft abzustellen? Bitte konkrete Maßnahmen und Unterstützungsangebote für Landwirtschaft benennen.