Überprüft das Land den Umzug der Bereitschaftspolizei Wuppertal und welche Auswirkungen hat dies auf die geplante Errichtung einer Forensik auf der Kleinen Höhe?

Kleine Anfrage von Mehrdad Mostofizadeh

Mehrdad Mostofizadeh

In der Stadt Wuppertal ist seitens des Landes NRW geplant, eine neue Klinik des Maßregelvollzugs zu errichten. Der ursprüngliche Plan, die Klinik auf der Fläche an der Müngstener Straße (Lichtscheid) zu errichten, die aktuell noch von der Bereitschaftspolizei genutzt wird, musste aufgrund des Protestes der Stadt aufgegeben werden. Die Stadt wollte nach dem Wegzug der Bereitschaftspolizei an diesem Standort Wohnbebauung realisieren.
Daher wurde von der Stadt Wuppertal alternativ eine Fläche auf der sogenannten Kleinen Höhe für die Errichtung der Klinik angeboten. Das Land hat sich bereit erklärt, den Standort Lichtscheid aufzugeben, sofern die planungsrechtlichen Voraussetzungen bis 2018 für die Nutzung der ‚Kleinen Höhe‘ zum Bau einer Maßregelvollzugsklinik geschaffen werden.
Den Medien war zu entnehmen, dass die Polizei plant, die Verlagerung der Bereitschaftspolizei zu überprüfen, da aufgrund neuer Anforderungen die potentielle Neubaufläche an der Parkstraße nicht mehr über die notwendige Größe verfügt. Daher solle der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes (BLB) prüfen, ob alle Organisationseinheiten der Bereitschaftspolizei am aktuellen Standort Lichtscheid untergebracht werden können.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Ist die in der Wuppertaler Lokalpresse dargestellte Überprüfung des geplanten Umzugs der Bereitschaftspolizei an die Parkstraße zutreffend?
  2. Seit wann ist bekannt, dass es neue Anforderungen gibt, die eine Verlagerung des Standortes der Bereitschaftspolizei schwierig bzw. unmöglich machen?
  3. Um welche neuen Anforderungen handelt es sich konkret, die eine größere Fläche für die Bereitschaftspolizei in Wuppertal nötig machen?
  4. Welche Auswirkungen hätte ein Verbleib der Bereitschaftspolizei an der Müngstener Straße auf die Vereinbarung mit der Stadt Wuppertal, eine Klinik des Maßregelvollzugs auf der Kleine Höhe und nicht, wie ursprünglich geplant, an der Müngstener Straße zu errichten?
  5. Gibt es Alternativplanungen für die Fläche an der Parkstraße, wenn eine Errichtung der Bereitschaftspolizei an diesem Standort nicht realisiert werden kann?