Werden Selbstorganisationen von Menschen mit Behinderung bei Förderung einer ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung nach § 32 SGB IX angemessen berücksichtigt?

Kleine Anfrage von Mehrdad Mostofizadeh

Mehrdad Mostofizadeh

Werden Selbstorganisationen von Menschen mit Behinderung bei Förderung einer ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung nach § 32 SGB IX angemessen berücksichtigt?
Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf selbstbestimmte und umfassende Teilhabe und auf Gleichstellung. Aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen im Zuge des Bundesteilhabegesetzes (§ 32 SGB IX-neu) soll zur Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) seit Beginn 2018 eine von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängige ergänzende Beratung fördern. Dabei ist eine Beratung von Betroffenen für Betroffene besonders zu berücksichtigen. Laut Gesetz ist vorgesehen, dass die Förderung aus Bundesmitteln bis zum 31.12. 2022 erfolgen soll.
Das BMAS hat eine Förderrichtlinie erlassen, nach deren Maßgabe die Dienste gefördert werden können, welche ein unabhängiges ergänzendes Beratungsangebot anbieten. Das BMAS entscheidet im Benehmen mit der zuständigen obersten Landesbehörde über diese Förderung.
Um zu erfahren, welche Träger und Antragstellerinnen und Antragsteller hierbei zum Zuge gekommen sind, hat die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine entsprechende schriftliche Frage gerichtet. In der Beantwortung wurden die bis zum 8.12.2017 positiv beschiedenen Antragstellerinnen und Antragsteller aufgeführt. Dabei sind u.a. für Nordrhein-Westfalen noch deutliche Disparitäten festzustellen, viele Regionen sind noch nicht zum Zuge gekommen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele Anträge auf eine Förderung für eine ergänzende unabhängige Teilhabeberatung nach § 32 SGB IX-neu sind aus NRW in der ersten Förderrunde beim BMAS eingegangen?
  2. Wie viele Anträge hiervon wurden bisher positiv beschieden? (Bitte die Namen der Träger und Orte ausweisen)
  3. Wie viele Anträge von Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen in NRW, die nicht zugleich auch Leistungsanbieter sind, wurden bisher abgelehnt? (Bitte die Namen der Träger und Orte ausweisen)
  4. Bei wie vielen Anträgen stehen die Bescheide noch aus und wann sollen diese erfolgen?
  5. Wie sieht der weitere Zeitplan für die Umsetzung der Förderung für eine ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (§ 32 SGB IX) in NRW aus?