Schwächt die Landesregierung die Bekämpfung von Umwelt- und Lebensmittelkriminalität?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße und Barbara Steffens

Portrait Norwich Rüße

Der Bereich der Umweltkriminalität umfasst Abfallwirtschaftskriminalität, Lebensmittelkriminalität und betrifft jene Handlungen, die gegen Vorschriften zum Schutz der Umweltgüter wie Boden, Wasser, Luft, Pflanzen und Tiere verstoßen. Die Bekämpfung der Lebensmittelkriminalität richtet sich überwiegend nach den Schutzvorschriften des Lebensmittelschutzrechts. Bei der Verfolgung und Ahndung von Delikten im Bereich der komplexen und rechtlich anspruchsvollen Umwelt- und Lebensmittelkriminalität, müssen Polizei, Justiz und Umweltverwaltungsbehörden zusammenarbeiten.
Weil sich zeigte, dass diese Zusammenarbeit besser organisiert und unterstützt werden musste, wurde auf einen politischen Impuls hin 2004 im nordrhein-westfälischen Umweltministerium die Stabsstelle Umweltkriminalität (später: „Umwelt- und Verbraucherkriminalität“) eingerichtet. Sie übernahm bislang die Koordinierung, Beratung und Unterstützung der beteiligten Stellen. Daneben recherchierte, bewertete und wertete die Stabsstelle umweltstrafrecht- lich relevante Sachverhalte aus. Sie baute ein Netzwerk zu allen Einrichtungen, Behörden und Organisationen mit Berührungspunkten zum Bereich der Bekämpfung von Umweltkriminalität aus, versorgte diese mit den benötigten Informationen und nahm Hinweise entgegen. Die Stabsstelle erstattete selbst Strafanzeigen oder gab Stellungnahmen für Ermittlungs- und Strafverfahren ab. Sie war auch lange Zeit nach ihrer Gründung die bundesweit erste und einzige Stabsstelle für die genannten Zwecke und hatte, da bei ihr alle Erkenntnisse zusammenliefen und dokumentiert wurden, eine hohe strafrechtliche Kompetenz.
Durch die Umorganisation des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) wurde diese Stabsstelle kürzlich abgeschafft und die Zuständigkeiten auf zwei Fachreferate übertragen. Dies beunruhigt, da sich die Umweltkriminalität in absoluten Zahlen inzwischen zum viertgrößten Verbrechen weltweit entwickelt hat und die Tendenz steigt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wer übernimmt nun nach der Abschaffung der Stabsstelle „Umwelt- und Verbraucherschutzkriminalität“ beim MULNV die landesweite Koordinierung und Organisation der Aufdeckung und Ahndung von Delikten im Bereich der Umwelt- und Lebensmittelkriminalität?
  2. Die inhaltliche Zuständigkeit, die bisher durch die Stabsstelle wahrgenommen wurde, ist nach der Umorganisation auf die Referate III-4 und VI-3 des MULNV aufgeteilt worden. Wie ist die Bearbeitung dieser Delikte zwischen den Referaten aufgeteilt? Bitte benennen Sie den konkreten inhaltlichen Zuschnitt.
  3. Wie werden die Beschäftigten des Landes (Polizeibeamtinnen und -beamte, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Beschäftigte im Ministerium und in den Verwaltungen etc.) im Bereich der Umwelt- und Lebensmittelkriminalität aus- und fortgebildet? Bitte differenzieren Sie pro Beschäftigtengruppe nach Form, inhaltlichem Umfang, Dauer des Aus- und Fortbildungsangebots und nach aus- und fortbildender Stelle.
  4. Wie viele Stellen gibt es in den Bezirksregierung zur Aufdeckung und Verfolgung von Umwelt- und Lebensmittelrechtsverstößen? Bitte für jeden Regierungsbezirk separat sowie für die Bereiche der Umwelt- und Lebensmittelrechtskriminalität und nach Soll- und Ist-Zahlen differenziert darstellen.
  5. Die Ermächtigungen zur Durchführung von Kontrollen – beispielsweise bei Abfalltransporten – obliegt in Nordrhein-Westfalen allein den Bezirksregierungen. Führt die Personalausstattung der Bezirksregierungen dazu, dass nur begrenzt Untersuchungen vorgenommen werden können? Bitte die Personalstellen für diesen Aufgabenbereich für jeden Regierungsbezirk separat darstellen.