CDU-Klüngel statt Bürgergesundheit: Ist das Umweltministerium bei der Luftreinhaltung am Bielefelder Jahnplatz nicht mit seinen eigenen Messungen im Reinen?

Kleine Anfrage von Matthi Bolte-Richter

In der Antwort auf meine Kleine Anfrage Nr. 183 hat die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz festgestellt, dass die Luftschadstoffmessungen am Jahnplatz in Bielefeld (Messstelle Herforder Straße) nach Standort und Methodik den Vorgaben des EU- Rechts erfolgen. Damit wurde zugleich bestätigt, dass im Hinblick auf die Gesundheit der Bielefelder Bevölkerung nach wie vor Handlungsbedarf besteht, weil die Grenzwerte bereits seit vielen Jahren überschritten werden.
Am 24.11.2017 berichteten die Bielefelder Medien, dass das LANUV nun ergänzend zu den bisherigen Messungen durch einen Passivsammler einen weiteren Messcontainer aufstellen will. Hierfür sei die „Initiative von CDU-Politikern auf Landesebene“ – so die „Neue Westfälische“ vom 24.11.2017 – ursächlich.
Am 2.12.2017 berichteten die Bielefelder Medien über weitere Gutachten, die durch die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld, die Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe sowie des Handelsverbands OWL. Diesen Gutachten zufolge sei der durch das LANUV ausgewählte Messpunkt für den Messcontainer an der Herforder Straße zwischen Jahnplatz und Friedrich-Ebert-Straße nicht repräsentativ. Der CDU- Europaabgeordnete Elmar Brok wird hierzu im „Westfalen-Blatt“ vom 2.12.2017 mit der Behauptung: „Hier wird eine Falschauslegung von EU-Recht als Legitimation für eine einseitige Städteplanung genutzt“ zitiert. Brok vermutet hinsichtlich der Auswahl des Standorts des Messcontainers, „dass die Stadtverwaltung manipulativ tätig wird“.
Ebenfalls am 2.12.2017 wird der vorgenannte Europaabgeordnete in der „Neuen Westfälischen“ mit der Aussage zitiert: „Die Vertreter des zuständigen Ministeriums haben uns Recht gegeben, dass das bisherige Verfahren nicht korrekt ist“.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Ist es üblich, dass aufgrund der Intervention von CDU-Politikern ein Messstandort und/oder eine Messmethode bei Luftschadstoffmessungen verändert wird, obwohl das Ministerium die zuvor verwendeten Standorte und Methoden als rechtlich und fachlich geeignet und mit EU-Recht vereinbar bewertet hat?
  2. Mit welchen Kriterien, nach denen Messstellen des LANUV eingerichtet werden, ist sichergestellt, dass dabei weder Stadtverwaltung noch Ministerien manipulativ Einfluss nehmen können?
  3. Wird die Landesregierung aufgrund der in der Vorbemerkung angesprochenen Gutachten der Bielefelder Kanzlei Brandi und der Akus GmbH im Auftrag von IHK, Handwerkskammer und Handelsverband erneut die Messmethodik und/oder der Messstandort ändern, wodurch sie erneut auf eine Intervention Dritter reagieren würde?
  4. Welcher Vertreter des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat mit welcher Begründung hat seitens gegenüber dem Europaabgeordneten Elmar Brok, der Bielefelder CDU, Mitgliedern des Rates der Stadt Bielefeld oder anderen kommunalpolitischen Akteur*innen in Bielefeld behauptet, dass das bisherige Verfahren nicht korrekt sei, obwohl die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in der Antwort auf meine Kleine Anfrage Nr. 183 das Gegenteil erklärt hat?
  5. Empfiehlt die Landesregierung angesichts des Gesamtvorgangs und vor dem Hintergrund des drohenden Vertragsverletzungsverfahrens mit der Europäischen Union der Stadt Bielefeld, geplante Maßnahmen zur Schadstoffreduzierung in dem betroffenen Bereich „Jahnplatz“ für die Messperiode eines Kalenderjahres auszusetzen, bis neue belastbare Messdaten vorliegen?