Barbara Steffens: „Eine solche Leitung ist nicht notwendig“

Antrag der Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Co-Pipeline

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Barbara Steffens (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit über zehn Jahren wird vor Ort, aber auch hier im Parlament über die Rohrleitungen bzw. das Pipelinesystem für CO diskutiert. Am Anfang ging es bei den Diskussionen eher um eine Propylenpipeline. Das war, wie ich finde, eine sehr unglückliche Geschichte. Es war klar, dass man eine solche Pipeline eigentlich schaffen wollte. Denn man sagte, dass das von der Umweltbilanz her ökologischer sei, statt auf die Straße zu gehen. Auch ging es um Sicherheit und Zuverlässigkeit für das Unternehmen. Alle Fraktionen, auch wir, haben dem 2006 ohne Debatten zugestimmt.
Wir haben aber leider schmerzhaft dazulernen müssen, dass es nicht um Propylen, sondern um eine reine CO-Pipeline, um eine Kohlenmonoxid-Pipeline. Deswegen diskutieren wir bereits seit 2007 hier im Parlament wieder darüber, ob man das Gesetz, das 2006 beschlossen worden ist, nicht zurücknehmen sollte. Denn vom Kohlenmonoxid geht eine unglaublich hohe Gefährdung für die Bevölkerung aus. Kohlenmonoxid ist giftig, es bindet sich viel schneller und stärker an das Hämoglobin im Sauerstoff. Das heißt, die Atmung wird unterbunden, der Körper wird nicht mit Sauerstoff versorgt, und man wird bewusstlos. Das führt zum Tod. Das Schlimme am Kohlenmonoxid ist: Es riecht nicht, man sieht es nicht, und die Ausbreitung findet unbemerkt statt. Egal, ob es ein großes oder ein kleines Leck geben wird: Die Ausbreitung wird dort stattfinden, wo sehr viele Menschen leben, wo sich Schulen und Kindergärten befinden.
Diese Pipeline, die von Dormagen bis nach Krefeld-Uerdingen geht, ist 67 km lang. Das ist eine lange Strecke. Die Leitung ist mit gelber Farbe gekennzeichnet. Das muss auch sein, damit sie beim Umgraben oder Umpflügen nicht unbemerkt kaputt gemacht wird und keine Leckagen geschlagen werden.
In Bad Berleburg ist genau das gerade passiert. Da können Sie lachen. Sie können sich auch noch den Artikel dazu im WDR anschauen. Da hat nämlich eine Fräsemaschine, um Glasfaserkabel zu verlegen, Fräsungen vorgenommen und dabei, obwohl die Leitungen markiert waren, eine große Leckage verursacht – zum Glück nicht in einer Kohlenmonoxidleitung; das hätte nämlich ganz andere Folgen gehabt. Aber auch da war es sehr problematisch.
(Zuruf von Dietmar Brockes [FDP])
Klar ist, vor Ort gibt es viele Bürgerinitiativen. Die Bürgerinitiativen sind gerne bereit, auch Ihnen, Herr Brockes, vorzuführen, wie man diese Leitungen, die auf einer Länge von 67 km gelegt sind, innerhalb kürzester Zeit mit handelsüblichen Bohrern zerstören bzw. Löcher in sie hineinschlagen kann. Wenn Sie sich die Sicherheitslage in Deutschland angucken, dann wissen Sie: Ein solches Risiko ist mittlerweile ein erhöhtes. Solche Leitungen, die so anfällig und so gefährlich sind, können wir uns hier nicht erlauben.
(Beifall von den GRÜNEN)
Aber abgesehen davon, dass Leckagen durch Hineinschlagen verursacht werden können: Wir haben gerade bei Shell gesehen, wie schnell Leitungen kaputtgehen. Bei der Druckprüfung in 2009 waren schon massive Mängel sichtbar. Also: falsch gebaut, schlecht gebaut – das Risiko ist hoch.
Für solche Vorfälle bräuchten wir Gefahrenabwehrpläne vor Ort. Die Feuerwehren und die Kommunen sagen, es ist weder leistbar noch zu finanzieren. Wir haben nicht die Druckkammern. Wir haben nicht die Rettungswagen. Die Kosten für eine solche Leitung sind nicht zu rechtfertigen, vor allen Dingen nicht, weil uns seit diesem Jahr ein bzw. zwei Gutachten vorliegen, die klar sagen: Eine solche Leitung ist nicht notwendig. Am Standort zu produzieren, ist sehr viel einfacher. – Von daher haben die Gutachten bewiesen, dass all das, was am Anfang die Grundlage für das Gesetz war, nämlich dass wir damit die Sicherheit erhöhen, dass es wirtschaftlicher ist, nicht gegeben ist.
Warum kommt der Antrag jetzt? Auch das wird gleich wieder eine Ihrer Fragen sein, nach dem Motto: Sie hätten das doch alles schon längst machen können. – Ja, natürlich hätten wir dieses Gesetz zurücknehmen können. Wir wollten es ja schon 2007 tun. Das OVG hat 2014 dann das Verfahren ausgesetzt. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht die Begründung zurückgewiesen. Das heißt, es hat nicht die Verfassungsmäßigkeit festgestellt, sondern die Begründung zurückgewiesen. Es ist klar, dass der Abschluss des Planänderungsverfahrens im ersten Quartal 2018 ansteht.
Wir haben also eine neue Faktenlage. Ich kann Ihnen sagen: Wir hätten, wenn wir an der Regierung wären, mit Sicherheit die Auseinandersetzung mit der SPD, unserem damaligen Koalitionspartner, führen müssen, ob wir dieses Gesetz zurücknehmen oder nicht. Es gab keinen Konsens. Auch daraus will ich keinen Hehl machen. Deswegen haben wir gesagt: Evaluieren, Gutachten, Dialogverfahren. All das haben wir gemacht. Es gab den Entwurf einer Kabinettvorlage zur Aufhebung.
Aber all das führt nicht dazu, dass Sie sich Ihrer Verantwortung entziehen können. Wenn wir ein großes Loch in einer Justizvollzugsanstalt hätten, müssten Sie das schließen, damit niemand entkommen kann. Hier haben wir ein riesengroßes Loch, das ein riesengroßes Risiko für die Bevölkerung darstellt.
Präsident André Kuper: Frau Kollegin, die Redezeit bitte.
Barbara Steffens (GRÜNE): Sie haben die Verantwortung, das zu schließen.
(Josef Hovenjürgen [CDU]: Sie machen es sich ganz schön einfach!)
Das können Sie, indem Sie das Gesetz zurücknehmen. Das halten wir für notwendig, und deswegen dieser Antrag.
(Beifall von den GRÜNEN)

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