Was – außer „Populismus“ – steht auf dem „Datenpreisschild“?

Kleien Anfrage von Matthi Bolte-Richter

Laut Berichterstattung der „Rheinischen Post“ vom 8. November 2017 beabsichtigt Justizminister Biesenbach eine Bundesratsinitiative für die Einführung eines von ihm so bezeichneten „Datenpreisschilds“ bei Smartphone-Apps. Dieses soll vergleichbar sein mit Warnhinweisen auf Zigarettenschachteln und genauso plakativ wie ein Preisschild auf herkömmlichen Verkaufswaren ausgewiesen werden.
Der Minister will dabei die Anbieter von Apps zu einem Daten-Button verpflichten, der an zentraler Stelle und schon vor dem Vertragsabschluss in übersichtlicher und verständlicher Form über sämtliche Daten informiere, die die jeweilige App bei dem Nutzer einsammle.
Dieser Plan und die in der Berichterstattung aufgeführten Beispiele irritieren insofern, als die genannten Themen durch die Europäische Datenschutzreform, die im Mai 2018 in Kraft treten wird, weitgehend gelöst werden. Unter anderem dürfen Apps unter den Bedingungen der Reform nur noch solche Daten abfragen, die für die Erbringung des Dienstes erforderlich sind. Ebenso werden die durch den Minister und die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in der genannten Berichterstattung erwähnten Transparenzverpflichtungen durch die Reform deutlich verbessert.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Welche konkreten Angaben sollen nach den Vorstellungen des Justizministers auf dem „Datenpreisschild“ stehen?
  2. Warum fordert Justizminister Biesenbach eine Maßnahme, die durch die Vorgaben der Europäischen Datenschutzreform weitgehend obsolet werden?
  3. Welche datenschutzrechtlichen Regelungsbereiche will der Minister abdecken, die nicht durch bereits bzw. ab Mai 2018 geltendes Recht geregelt werden?
  4. Wie bewertet die Landesregierung die Einschätzung des Branchenverbands Bitkom, dass die gesetzlichen Vorgaben insbesondere nach Inkrafttreten der Europäischen Datenschutzreform ausreichend seien?
  5. Warum engagiert sich Justizminister Biesenbach nicht eher im Bereich des effektiven Datenschutzes von Kindern und Jugendlichen, der im Gegensatz zum Bundesdatenschutzgesetz in der Datenschutzgrundverordnung eine wichtige Rolle spielt?