Finanzspritze in der KITA-Landschaft fair verteilen!

Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN

Portrait Josefine Paul

Entschließungsantrag zum Gesetzenwurf der Landesregierung „Gesetz zur Rettung der Trägervielfalt von Kindertageseinrichtungen in Nordrhein- Westfalen“ (Drucksache 16/8294)
I. Ausgangslage
Am 1. August 2008 wurde von der schwarz-gelben Landesregierung unter dem damaligen Minister Armin Laschet das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) verabschiedet. Dieses löste das NRW-Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) ab. Gegen die Einführung des KiBiz formierte sich im Vorfeld ein breiter Widerstand engagierter Eltern zusammen mit der betroffenen Trägerlandschaft und dem pädagogischen Fachpersonal.
Ein wesentlicher Kritikpunkt galt dem angedachten jährlichen Dynamisierungsfaktor. Es wurde befürchtet, dass dieser Dynamisierungsfaktor um 1,5 % nicht ausreichen würde, um die Sach- und Personalkostenentwicklung auszugleichen. Heute muss endgültig resümiert werden, dass die Kritikerinnen und Kritiker von damals Recht hatten.
Im Jahr 2015 gelang es der damaligen rot-grünen Landesregierung, sich mit den kommunalen Spitzenverbänden auf die Anhebung bzw. Verdopplung der Dynamisierung für die KITA-Jahre 2016/2017, 2017/2018, 2018/2019 zu verständigen. So sollte die Zeit bis zur Verabschiedung eines neuen Gesetzes mit einer neuen Finanzierungssystematik überbrückt werden.
Die rot-grüne Landesregierung leitete zudem die freiwerdenden Mittel aus dem Wegfallen des Bundes-Betreuungsgeldes an die Träger weiter. Entsprechend wurden weitere 331 Millionen Euro für Personal- und Sachkosten zur Verfügung gestellt.
Insgesamt hat die rot-grüne Landesregierung die Mittel für die frühkindliche Bildung von 1,2 Mrd. Euro im Jahr 2010 auf 2,8 Mrd. Euro im Jahr 2017 angehoben. Trotz dieser zusätzlichen Landesmittel und zweier KiBiz-Reformen waren sich am Ende der 16. Legislaturperiode alle Akteure einig: Das KiBiz ist nicht zu reformieren, das Gesetz ist gescheitert.

I.                II. Entwurf eines Gesetzes zur Rettung der Trägervielfalt von Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen

Die Landesregierung kündigt nun mit ihrem Entwurf eines „Gesetzes zur Rettung der Trägervielfalt von Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen“ an, den kommunalen wie auch freien Trägern unbürokratisch 500 Millionen Euro für zwei KITA-Jahre zur Verfügung zu stellen. Doch auch dies wird das strukturelle Problem der chronischen Unterfinanzierung der Einrichtungen nicht beheben, sondern verschafft der neuen Landesregierung lediglich ein kleines Zeitfenster, damit die Träger ihre wertvolle Arbeit bis zur Einführung eines neuen Gesetzes fortsetzen können.
Die nun bereit gestellten 500 Millionen Euro können aber nur zu einer kurzfristigen Entlastung der Träger beitragen. Auch in der Verbändeanhörung wurde darauf hingewiesen, dass die Mittel nicht ausreichen, um die entstandene Finanzlücke zu schließen. Die Finanzierung wieder auf eine verlässliche Grundlage zu stellen, welche auch den unterschiedlichen Herausforderungen von Einrichtungen und Trägern Rechnung trägt, bleibt, trotz kurzfristiger Finanzspritze, die drängendste Herausforderung.
In den letzten Jahren wurde deutlich, dass bei einem Träger mit mehreren Einrichtungen die finanzielle Situation der eigenen Einrichtungen höchst unterschiedlich sein kann. Die Weiterleitung der Mittel durch die Jugendämter/Jugendamtsbezirke führt dazu, dass ein Träger im Jugendamtsbezirk X die Mittel für seine Einrichtungen nicht so dringend benötigt wie für seine Einrichtungen im Jugendamtsbezirk Y.
Zwar hat das Vorgehen bei der Verteilung der Mittel nach dem „Gießkannenprinzip“ den Vorteil, dass Träger die Mittel schnell erhalten. Gleichzeitig trägt es jedoch zur weiteren Verfestigung des bestehenden finanziellen Ungleichgewichts zwischen den Einrichtungen bei. Aus der Verbändeanhörung zum „Gesetz zur Rettung der Trägervielfalt von Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen“, geht hervor, dass die Sachverständigen die unmittelbare Aufnahme von Gesprächen und Arbeitsprozessen für die Erarbeitung eines neuen KITA-Gesetzes fordern. Um zu verhindern, dass weitere kurzfristige Maßnahmen ergriffen werden müssen, ist es daher dringend notwendig, dass im Jahre 2019 ein neues Gesetz in Kraft tritt, das nachhaltig die finanzielle Lage der Einrichtungen garantiert und die Qualität der frühkindlichen Bildung nicht nur sichert, sondern darüber hinaus steigert. Zudem wurde richtigerweise angemerkt, dass die Kindertagespflege, die eine sehr wichtige Säule in unserer Betreuungslandschaft darstellt, im Rettungspaket nicht berücksichtigt wird. Die Landesregierung muss die finanzielle Situation der Tagespflege in den Blick nehmen und diese Form von Bildung und Erziehung angemessen unterstützen.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

  • ·         in der Verteilung der Mittel die finanzielle Situation der Einrichtungen zu berücksichtigen, die Ungleichheit zwischen den Einrichtungen nicht größer werden zulassen, entsprechend dafür Sorge zu tragen, dass die Einrichtungen die Finanzspritze bekommen, die sie kurzfristig auch benötigen.
  • ·         einen neuen Gesetzentwurf zu erarbeiten, diesen frühzeitig vorzulegen und in einem breiten Beteiligungsprozess zu diskutieren,
  • ·         das in diesem neuen Gesetzentwurf eine neue grundlegende Finanzierung der Kindertagesbetreuung in NRW zum KITA-Jahr 2019/2020 geregelt wird, welches keine
  • weitere Finanzspritze als Überbrückung notwendig macht und gleichzeitig sicherstellt, dass die Qualität der frühkindlichen Bildung erhalten und gesteigert wird,
  • ·         die finanzielle Situation der Kindertagespflege zu prüfen und entsprechend zu unterstützen.