Mehr Aufgaben und weniger Personal in der Umweltverwaltung?

Kleine Anfrage von Barbara Steffens

Die Umweltverwaltung in Nordrhein-Westfalen aber auch in anderen Bundesländern, ist von einem stetigen Zuwachs an Aufgaben geprägt. Dies betrifft die gesamte Umweltverwaltung, sowohl den Bereich der Überwachung als auch den der Genehmigung, insbesondere beim Immissionsschutz, der Wasserwirtschaft, im Abfallrecht, bei Boden und Altlasten und im Natur- und Gewässerschutz.
Um die Personalbedarfe für die zu erledigenden Aufgaben zu ermitteln, hat Prof. Dr. Bogumil im Auftrag des Bundeslandes Baden-Württemberg ein Gutachten über die „Weiterentwicklung des baden-württembergischen Umweltverwaltung“ im August 2016 veröffentlicht. Ziel der Untersuchung war, eine Situationsanalyse der Vollzugsqualität im Bereich der klassischen Umweltverwaltung zu erstellen, dabei wurde auch ein Bundesländervergleich bezüglich der Personalausstattung vorgenommen. Die Situation in Baden-Württemberg wurde mit der in drei weiteren Flächenländern verglichen, darunter Niedersachsen, Bayern und auch NordrheinWestfalen. Die Bewertung der Personalsituation findet in Relation zur Einwohnerzahl und in Relation zu produktionsbedingten Indikatoren, wie zum Beispiel dem BIP statt. Die Untersuchung zeigt dabei deutlich, dass die Personalausstattung in der Umweltverwaltung in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu den Ländern Bayern und Niedersachsen am niedrigsten ist.
Auch Naturschutzverbände und Fachexperten fordern immer wieder zusätzliche Personalkapazitäten in der Umweltverwaltung zu schaffen, um den demografischen Anforderung an die Personalentwicklung und den stetig hinzukommenden Aufgaben gerecht zu werden. Zusätzlich wird es zunehmend schwieriger, Fachkräfte für eine Tätigkeit in der Fachverwaltung zu gewinnen. Trotz der Schaffung von über 300 zusätzlichen Stellen im Bereich der nachgeordneten Umweltverwaltung bei den Bezirksregierungen, konnte offensichtlich das Niveau von anderen Flächenländern nicht erreicht werden. Es bedarf daher weiterer Anstrengungen, um die Entwicklung einer Mangelverwaltung auch zukünftig zu verhindern.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Prof. Dr. Bogumil legt in seiner Untersuchung dar, dass die Personalausstattung im Umweltbereich bezogen auf die Einwohnerzahl in Nordrhein-Westfalen am niedrigsten und bezogen auf BIP und andere Indikatoren am zweitniedrigsten ist. Wie bewertet das Ministerium diese Ergebnisse?
  2. Sind der Landesregierung Personalbedarfe seitens der durchführenden Bezirksregierungen mitgeteilt worden? Bitte benennen Sie Zeitpunkt und Umfang der Bedarfsmeldung.
  3. In welcher Form finden diese angemeldeten Bedarfe in der aktuellen Beratung zur Aufstellung des Haushaltes des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2018 Berücksichtigung?
  4. Wie schätzt das Ministerium den perspektivischen Personalbedarf für die zukünftige Aufgabenerledigung in der nordrhein-westfälischen Umweltverwaltung ein?
  5. Es besteht zunehmend die Schwierigkeit, Fachkräfte für eine Tätigkeit in der Umweltverwaltung zu gewinnen. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung umzusetzen, um zukünftig und langfristig ausreichend Fachkräfte für eine Tätigkeit in der Um- weltverwaltung gewinnen zu können?

Barbara Steffens