Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes

Kleine Anfrage von Josefine Paul

Portrait Josefine Paul

Seit 2002 gilt in Deutschland das Prostitutionsgesetz (ProstG). Damit wurde die Sexarbeit von der Sittenwidrigkeit befreit und gilt rechtlich als anerkannte Tätigkeit.
Trotzdem massiver Kritik von Seiten mehrerer Bundesländer, der Betroffenen, aber auch durch Juristen und Juristinnen – besonders vertreten durch den deutschen juristinnen bund (djb) – sowie der deutschen Wohlfahrtsverbände trat am 1. Juli das neue Prostituiertenschutz- gesetz (ProstSchG) in Kraft. Auch der "Runde Tisch Prostitution in NRW" warnte vor diesem regressiven Maßnahmen und bezeichnete sie „als ungeeignet […] unverhältnismäßig, unge- eignet, stigmatisieren und kontraproduktiv.“ Der Antrag Nordrhein-Westfalens auf Anrufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel, das Inkrafttreten des Gesetzes auf den 1. Januar 2018 zu verschieben, blieb leider ohne Erfolg.
Entsprechend gab es nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt nur ein knappes Jahr für die Klärung der notwendig Umsetzungsfragen des Gesetzes. Daher erstaunt es auch nicht, dass die kritischen Stimmen, die sich von dem sehr bürokratischen Bundesgesetz überfordert fühlten, nicht verstummten. Der Städtetag in Hessen zog sogar in Zweifel, dass in dieser kur- zen Zeitspanne ein ordnungsgemäßes Verwaltungshandeln gewährleistet werden kann.
Kernelement des Gesetzes ist die Einführung eine Erlaubnispflicht für das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes. Bei der Anmeldung zu diesem Gewerbe schreibt das Gesetz ein Infor- mations- und Beratungsgespräch vor. Insbesondere die Pflicht zur behördlichen Anmeldung sowie zur Wahrnehmung einer gesundheitlichen Beratung, stellt für die Kommunen eine nicht unerhebliche Herausforderung dar.
Da es keine gesicherten Fallzahlen zum Tätigkeitsfeld der Prostitution gibt, konnten im Vorfeld weder die Anzahl der zu erwartenden Anmeldungen, noch Verfahrens- und Vollzugskosten exakt beziffert werden.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele Frauen und Männer haben in NRW ihre Tätigkeit in der Sexarbeit seit dem 1. Juli 2017 angemeldet (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln)?
  2. Wie viele Personen aus der Sexarbeit bemühten sich bisher vergeblich um eine Anmeldung als Sexarbeiterin bzw. als Sexarbeiter und erhielten entsprechend lediglich eine Bescheinigung über ihre Bemühungen (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln)?
  3. Wie viele Frauen und Männer haben in NRW seit dem 1. Juli 2017 ein Prostitutionsgewerbe angemeldet (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln)?
  4. Wie häufig wurden gegenüber Personen, für die tatsächliche Anhaltspunkte bezüglich der Ausübung von Sexarbeit vorliegen, Anordnung entsprechend § 11 des Prostituiertenschutzgesetzes ausgesprochen? (Bitte aufschlüsseln nach dem Grund der Anordnung)

Wie viele (kulturelle) Sprachmittler*innen wurden flächendeckend und anlassbezogen eingesetzt?