Digitale Mustermittelbehörde

Kleine Anfrage von Matthi Bolte-Richter

Im Koalitionsvertrag kündigt die Landesregierung an, im Zuge des Ausbaus der Digitalen Verwaltung eine Mittelbehörde als „digitales Vorbild zügig vollständig (zu) digitalisieren“.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wann wird nach welchen Kriterien die digitale Mustermittelbehörde bestimmt?
  2. Welche Geschäftsprozesse der Mittelbehörde sollen bis wann digitalisiert werden (bitte einzeln und jeweils mit Zeithorizont aufführen)?
  3. Mit welchen Kosten rechnet die Landesregierung?
  4. Wird nur die Mustermittelbehörde digitalisiert oder auch solche Behörden, die in ihren Geschäftsprozessen Daten mit der digitalen Mustermittelbehörde austauschen müssen?
  5. Wie ist die Digitalisierung dieser Mustermittelbehörde in den Prozess der Digitalisierung der gesamten Landesverwaltung eingebettet?

Matthi Bolte-Richter