Wann erhalten Eltern, Schulen und Kommunen Klarheit bei der Frage G8 oder G9?

Kleine Anfrage von Sigrid Beer

Alle Parteien in NRW haben sich für Änderungen beim achtjährigen Bildungsgang (G8) zum Abitur an Gymnasien ausgesprochen. Die Koalition von CDU und FDP hat in ihrem Koalitionsvertrag ausgeführt, dass ab dem Schuljahr 2019/2020 der neunjährige Bildungsgang (G9) eingeführt wird. Gleichzeitig werde Gymnasien „eine unbürokratische Entscheidungsmöglichkeit für G8 eröffnet.“ Dies wirft einige Fragen auf und hat zu Diskussionen in Schulen und Kommunen geführt. So bleiben die Schulträger in ihrer Verantwortung bei den Aussagen des Koalitionsvertrages außen vor. In Schulen wird diskutiert, ob man umsteigen oder bei G8 bleiben möchte. Dabei sind genauere Umstände, wer mit welcher Mehrheit wann eine Entscheidung treffen muss, unklar.
Schulen und Kommunen werden bislang von Seiten der Landesregierung im Unklaren über die genauen Schritte und die zeitliche Abfolge gelassen und müssen wohl auf den Gesetzentwurf warten. Der Städteund Gemeindebund NRW hat nun die Aufgabe übernommen, nach Gesprächen im Schulministerium die Kommunen zu informieren und schreibt, dass einstweilen keine Entscheidungen auf der Ebene der Schulkonferenzen bzw. der Schulträger erforderlich sind. Außerdem verweist er auf Fragen der Konnexität, die im Koalitionsvertrag nicht erwähnt wurden.
In ihrer Schuljahresauftaktpressekonferenz hat Schulministerin Yvonne Gebauer ausgeführt, dass die Umstellung auf G9 zum Schuljahr 2019/2020 nicht nur für die Klasse 5 gelten soll, sondern auch für die Klasse 6. betroffenen Schülerinnen und Schüler dieses Jahrgangs sind zur Zeit in Klasse 4. Die Eltern werden in den nächsten Wochen eine weiterführende Schule suchen. Sie sind verunsichert, weil sie nicht wissen können, ob das ausgesuchte Gymnasium 2019 auf G9 umstellt oder bei G8 bleibt.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Warum überlässt es das Schulministerium den Kommunalen Spitzenverbänden, die Kommunen und dann damit hoffentlich mittelbar die Gymnasien über den aktuellen Sachstand der Überlegungen zur Entwicklung von G8/G9 zu informieren?
  2. Wann werden Schulen und Kommunen von Seiten des Schulministeriums über die Schritte und die Zeitschiene hinsichtlich G8 und G9 informiert?
  3. Wie werden die Übergänge von der Grundschule in die Gymnasien in den nächsten beiden Jahren gestaltet?
  4. Wie ist die Situation von Eltern rechtlich zu bewerten, die ihr Kind 2018 an einem Gymnasium angemeldet haben in der Erwartung, dass es 2019 auf G9 umstellt, und dann feststellen müssen, dass es bei G8 bleibt?
  5. Wird mit dem Gesetzentwurf auch eine Konnexitätsprüfung erfolgen?

Sigrid Beer