Bericht aus dem eigenen Ministerium zum Familienbetrieb: Wer erteilte die Weisung und wie war der Verfahrensverlauf?

Kleine Anfrage von Barbara Steffens und Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landtags Nordrhein-Westfalens am 06.09.2017 den Bericht „Tierschutzrechtliche Vorwürfe gegen den Schweinemastbetrieb Schulze Föcking“ vorgelegt. In diesem Bericht bezieht das Ministerium Stellung zu den durch die Sendung „Stern TV“ am 12.07.2017 publik gewordenen Vorwürfen gegenüber dem Schweinemastbetrieb Schulze Föcking.
Im ersten Teil des Berichts wird ausgeführt, dass das für Tierschutz zuständige Fachreferat des Ministeriums „in der Eigenschaft als oberste Fachaufsicht gegenüber dem zuständigen Kreisveterinäramt auf der Grundlage behördlicherseits vorliegender Informationen und Erkenntnisse zum Geschehen eine tierschutzfachliche Bewertung vorgenommen“ hat. Diese Bewertung ist dem Bericht als Anlage beigefügt. Dort wird eingangs erläutert, dass die Auswertung im zuständigen Ministerium als „weisungsunabhängige fachaufsichtliche Bewertung erfolgt“ ist.
Die Kommunikation zwischen dem Ministerium und einer nachgeordneten Behörde erfolgt
i.d.R. in Form einer schriftlichen Weisung bzw. eines Erlasses. Die Ministerin hat das Weisungsrecht gegenüber der nachgeordneten Behörden inne. Im Gegenzug dazu erfolgt die Kommunikation durch den Bericht von unten nach oben. Die Weisungsbefugnis spiegelt das hierarchische Verhältnis zwischen dem Ministerium und den nachgeordneten Behörden wider und geht mit einem institutionellen Druck auf einzelne Mitarbeiter*innen einher, die offensichtlichen Erwartungen der Ministerin zu erfüllen. Dies gilt nicht nur für Beschäftigte des Ministeriums, sondern darüber hinaus auch für Mitarbeiter*innen des Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz. Auch sie sind der Ministerin persönlich unterstellt und arbeiten weisungsabhängig.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie ist eine „weisungsunabhängige fachaufsichtliche Bewertung“ durch eine Fachabteilung zu definieren, wenn diese direkt der Ministerin unterstellt ist?
  2. Wer hat zu welchem Zeitpunkt die Fachaufsicht des Ministeriums mit der Prüfung der Tierschutzverletzungen auf ihrem Hof beauftragt?
  3. Erfolgte dieser Auftrag schriftlich oder mündlich?
  4. Die Fachabteilung des Ministeriums hat den Bericht erstellt. Welchen Dienstweg (inklusive Paraphen) hat der Bericht genommen?
  5. Wann hat Frau Ministerin Schulze Föcking diesen Bericht zum ersten Mal erhalten?

Barbara Steffens           Norwich Rüße