Den Welthandel fair gestalten – TTIP, CETA, TiSA und JEFTA ablehnen!

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ein starker internationaler Handel ist im Interesse Nordrhein-Westfalens und sowohl der Wirtschaft, als auch der Verbraucherinnen und Verbraucher. Er darf aber nicht um jeden Preis erkauft werden. Ziel einer fairen Handelspolitik muss ein Austausch über gute Standards, gute Arbeitsbedingungen und eine gute Regulierungspraxis sowie eine Vereinheitlichung von technischen Normen sein. Dies schafft unter anderem mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher und kann zu einheitlichen Schutzstandards führen, die nicht zuletzt auch weltweit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu Gute kommen. Dies würde aber auch kleineren und mittleren Unternehmen nutzen und die Selbstständigkeit der Kommunen und ihrer Arbeit erhalten. Um solch eine Handelspolitik zu gestalten, sind eine starke, entschlossene staatliche Rahmensetzung und eine transparente, multilaterale Politik notwendig.

Die Verhandlungen zu CETA, dem Handelsabkommen zwischen Kanada und der Europäischen Union, gingen allerdings in eine andere Richtung. Kanada und die EU haben CETA dennoch im Oktober 2016 unterzeichnet. Noch bevor das Abkommen in allen EU-Staaten ratifiziert oder von deren Parlamenten abgelehnt worden ist, wird es am 21. September 2017 in wesentlichen Teilen vorläufig in Kraft treten. Auch das USA-EU-Abkommen TTIP, das von 22 Staaten und Territorien sowie der EU geplante Dienstleistungsabkommen TiSA und das in Verhandlung befindliche Japan-EU-Handelsabkommen JEFTA stehen für eine Handelspolitik, die auf Exklusivität statt auf Multilateralismus setzt, auf Intransparenz statt auf faire Bürgerbeteiligung und auf Deregulierung statt auf gemeinsame gute Standardsetzung.

Handelsabkommen, die negative Folgen für die kommunale Daseinsvorsorge und das Vorsorgeprinzip haben, die Umweltstandards und Standards im Verbraucher-, Gesundheits- oder Arbeitnehmerschutz direkt oder indirekt absenken oder die die Einführung neuer Standards behindern, sind nicht zustimmungsfähig. Die Rechte der Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht zur Verhandlungsmasse werden und es dürfen nicht bloß einige wenige große, länderübergreifende Konzerne profitieren und kleine und mittlere Unternehmen das Nachsehen haben. Die Regelsetzung in sensiblen Bereichen darf auch durch regulatorische Kooperation, also die nachträgliche Erweiterung von Handelsabkommen, nicht unterlaufen werden.

Europa, die USA, Kanada und Japan haben starke Rechtssysteme. Und es gibt bereits intensive Handels- und Investitionsbeziehungen zwischen diesen Ländern. Sogenannte Investor-Staat-Schiedsverfahren oder ein Investitionsgerichtssystem, die Klageprivilegien für Konzerne vorsehen, sind hier unnötig. Die Praxis hat zudem gezeigt, dass in vielen Fällen die Weiterentwicklung von Umwelt- und Verbraucherschutzstandards schon durch die bloße Androhung von Klagen verhindert wurden, in langwierigen Gerichtsverfahren erkämpft oder teuer bezahlt werden mussten. Demokratisch beschlossene Gesetze dürfen aber nicht unterlaufen werden. Der Bundesrat hat unlängst Investoren-Klageprivilegien als unnötig befunden und sieht sie mit hohen Risiken verbunden. Nachbesserungen an Vertragstexten oder Zusatzerklärungen wie bei CETA, haben die Kritikpunkte bisher nicht beheben können. Nur ein ständiger Handelsgerichtshof unter dem Dach der Vereinten Nationen, vor dem auch Betroffene gegen die Verletzung menschenrechtlicher, sozialer und umweltrelevanter Verpflichtungen durch transnationale Unternehmen klagen können, wäre eine gerechte Lösung.

Viele Kommunen in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus fürchten, dass die öffentliche Daseinsvorsorge in den verhandelten Handelsabkommen nicht ausreichend geschützt wird. Wenn Ausnahmen für öffentliche Dienstleistungen nicht eindeutig definiert sind, dann ist für sie kein ausreichender Schutz gewährleistet. Vor allem sind diese Dienstleistungen nicht von den Regelungen zum Investitionsschutz ausgenommen, so dass Klagen gegen die kommunale Daseinsvorsorge vor einem Schiedsgericht möglich würden.

Alle erwähnten Abkommen zielen auf weitergehende Liberalisierungen und Privatisierungen ab. Vor allem in den Bereichen Wasserversorgung und -entsorgung, Abfall- und Stromversorgung oder Bildung, im Gesundheitswesen, dem öffentlichen Nahverkehr, dem Versicherungswesen, bei Post und Telekommunikation, beim digitalen Handel und im Finanzbereich drohen massive Verschlechterungen für die Bürgerinnen und Bürger, sei es durch steigende Preise, sinkende Standards oder schlechtere Leistungen. Auch Rekommunalisierungen, also das Rückgängigmachen von einmal privatisierten Dienstleistungen, würde verhindert.

Durch die Unterzeichnung einer Konvention der Vereinten Nationen haben sich Deutschland und die Europäische Union zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen bekannt. Den Grundsätzen dieser Konvention sind sie auch im Rahmen von Freihandelsabkommen verpflichtet. Abkommen, die keine generelle Ausnahme für kulturelle Dienstleistungen enthalten, sind daher nicht zustimmungsfähig.

Die Globalisierung ist für die Länder des globalen Südens ein zweischneidiges Schwert. Einerseits hat sie für viele Menschen zu einem Anstieg des Wohlstands, raus aus extremer Armut geführt, andererseits hat sie auch neue Armut und menschenunwürdige Bedingungen hervorgebracht. Die Länder des globalen Südens wären ebenso Verliererinnen der erwähnten Abkommen. Handelsabkommen, die zulasten der sogenannten Entwicklungs- und Schwellenländer gehen, dürfen nicht unterzeichnet werden. Die Chancen und Marktzugänge dieser Länder müssen gestärkt und ihnen handelspolitische Schutzmaßnahmen ermöglicht werden. Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen müssen anhand von menschenrechtlichen, sozialen und Umweltstandards in einem multilateralen Rahmen verhandelt werden. Die nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen müssen auch Maßgabe einer neuen globalen Handelspolitik sein. Nur ein fairer Welthandel kann in den Ländern des globalen Südens eine positive, nachhaltige Entwicklung in Gang setzen.

Hunderttausende Menschen in Deutschland, Europa und weltweit haben in den letzten Jahren gegen TTIP, TiSA und CETA demonstriert. Spätestens seit Sommer 2013 sind die Proteste so laut geworden, dass sie international von Politik und Öffentlichkeit wahrgenommen werden. Die Proteste haben mehr und mehr Länder erreicht und verschiedenste Bereiche der Gesellschaft erfasst. Von Gewerkschaften über Umweltverbände, von Kunstschaffenden über kommunale Vertreterinnen und Vertreter, vom Mittelstand sowie Landwirtinnen und Landwirten bis hin zu Datenschützerinnen und Datenschützern: Die Kritik an den Plänen ist thematisch breit und inhaltlich fundiert. Die Sorgen der Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen und weltweit müssen gehört und als legitim anerkannt werden.

Eine Globalisierung ohne Regulation voranzutreiben, ist für eine Gesellschaft genauso schlecht und irreführend, wie der Globalisierung mit Abschottung zu begegnen. Es bedarf eines Wegs der friedlichen und offenen Kooperation und der globalen Solidarität. Ein fairer Welthandel kann dafür sorgen, dass die Vorteile der Globalisierung mehr Menschen zugutekommen. Als exportorientierte, große Volkswirtschaft hat Deutschland eine besondere Verantwortung. Deutschland muss deshalb dazu beitragen, dass die Europäische Union als der größte Binnenmarkt selbstbewusst eine führende Rolle bei der Regulierung des Welthandels einnimmt und zeigt, wie fairer Handel möglich ist.

Der Landtag beschließt:

Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich für einen Neustart in der europäischen und internationalen Handelspolitik einzusetzen. Es bedarf einer fairen Handelspolitik, die transparent, multilateral und demokratisch ist und die auf sozialen, ökologischen und menschenrechtlichen Kriterien basiert.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass CETA und andere Abkommen, die diesen Prinzipien entgegenstehen, gestoppt und auf Grundlage der Kriterien eines fairen Welthandels neu verhandelt werden. Diese Handelsabkommen müssen Bundestag und Bundesrat zur Entscheidung vorgelegt werden und dürfen nicht zur vorläufigen Anwendung gebracht werden.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf, den vorliegenden CETA-Vertragstext im Bundesrat abzulehnen, da keine der Zusatzerklärungen die wesentlichen inhaltlichen Kritikpunkte an CETA ausräumen und die falschen Festlegungen im Vertragstext heilen konnte.