Wie plant die Landesregierung weiterhin eine ausreichende Zahl an Master-Studienplätzen sicherzustellen?

Kleine Anfrage von Matthi Bolte-Richter

In den letzten Jahren war die Zahl der Master-Studienplätze an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen insgesamt ausreichend, um die Nachfrage zu decken. Gleichwohl es in Nordrhein-Westfalen möglich gemacht wurde, auch Studienplätze in Master-Studiengängen mit Mitteln des Hochschulpakts zu schaffen, so ist der Pakt doch bisher nicht darauf ausgelegt, auch den Bedarf nach Abschluss des Bachelor-Studiums solide abzudecken. Wenn bald der doppelte Abiturjahrgang das Bachelor-Studium abgeschlossen haben wird, wird der Bedarf an Master-Studienplätze deutlich steigen. Dazu müssen die Kapazitäten bereits innerhalb der Laufzeit der dritten Programmphase des Hochschulpakts 2020 aufgestockt werden. Dies führt aber zu einem Problem, denn der Bund hat die Gesamtsumme des Pakts gedeckelt. Zudem läuft der Hochschulpakt am 31. Dezember 2020 aus.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie plant die Landesregierung die Hochschulen zu unterstützen, damit diese weiterhin eine ausreichende Zahl an Master-Studienplätzen sicherstellen können?
  2. Wie plant die Landesregierung die Finanzierung von zusätzlichen (oberhalb der Kapazitäten von 2005) Bachelor- und Master-Studienplätzen an den Hochschulen ab 2021 sicherzustellen?
  3. Ist die Landesregierung der Ansicht, dass der Bund die Länder auch nach dem 31. Dezember 2020 bei der Finanzierung zusätzlicher Studienplätze unterstützen muss?
  4. Plant die Landesregierung, den Hochschulen Vorgaben zu machen in welchen Studien- fächern Bachelor- und Master-Studienplätze eingerichtet werden müssen?
  5. Wo sieht die Landesregierung fachspezifisch und regional einen besonderen Ausbau- bedarf an Bachelor- und Master-Studienplätzen?

Matthi Bolte-Richter