„Off-Block“- und „Homebase-Carrier“-Regelung am Düsseldorfer Flughafen

Kleine Anfrage von Arndt Klocke und Mehrdad Mostofizadeh

Gemäß der Nachtflugbeschränkungen am Düsseldorfer Flughafen dürfen Flugzeuge noch ohne Ausnahmegenehmigung starten, wenn sie vor 21.50 Uhr ihre Parkposition zum Zweck des Starts verlassen haben („Off-Block“-Regelung). Im Extremfall (z.B. bei der Enteisung des Flugzeuges) führt dies dazu, dass der Start erst weit nach 22 Uhr erfolgt.
Für Luftfahrtunternehmen, die auf dem Flughafen Düsseldorf einen vom NRW-Verkehrsministerium  anerkannten örtlichen Wartungsschwerpunkt  (Werftbetrieb)  unterhalten, gilt  die sog.„Homebase-Carrier“-Regelung. Für Flugzeuge mit Homebase-Carrier-Status gilt, dass verspätete Landungen in den Zeiträumen 23.00 und 00.00 Uhr und 05.00 Uhr und 06.00 Uhr ohne Erteilung einer besonderen Erlaubnis und ohne Angabe von konkreten Gründen für die jeweilige Verspätung möglich sind.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Sieht die Landesregierung eine Missbrauchsgefahr in der sog. Off-Block-Regelung vor dem Hintergrund, dass Flugzeuge, die ihre Parkposition vor 21.50 Uhr verlassen haben, auch noch deutlich nach 22 Uhr ohne Erteilung einer besonderen Erlaubnis und ohne Angabe von konkreten Gründen starten dürfen?
  2. Wie wird nachvollziehbar nachgehalten, ob das Flugzeug tatsächlich vor 21.50 Uhr die Parkposition verlassen hat?
  3. Wie viel Zeit sollte normalerweise zwischen dem Verlassen der Parkposition zum Zweck des Starts und dem eigentlichen Abheben von der Piste (Startzeit) liegen?
  4. Sieht die Landesregierung eine Missbrauchsgefahr in der Homebase-Carrier-Regelung?
  5. Gilt die Homebase-Carrier-Regelung auch für Flüge, die zwar mit einer Flugnummer einer Fluggesellschaft mit entsprechendem Status durchgeführt werden, das Flugzeug selbst aber einer anderen Fluggesellschaft ohne Homebase-Carrier-Status gehört und eine entsprechende Wartung daher nicht zu erwarten ist?

Arndt Klocke              Mehrdad Mostofizadeh