Mindereinnahmen des Landes durch die Einführung von Freibeträgen bei der Grunderwerbsteuer

Kleine Anfrage von Monika Düker und Mehrdad Mostofizadeh

Mehrdad Mostofizadeh

Die Grunderwerbsteuer ist eine Landessteuer, ihr Aufkommen steht den Ländern zu. Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt seine Gemeinden und Gemeindeverbände in Höhe des Verbundsatzes an vier Siebteln der Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer. Die Beteiligung der Kommunen an diesem steuerlichen Aufkommen wurde nachdem sie von CDU und FDP abgeschafft wurde, durch SPD und GRÜNE wieder eingeführt. Zum 01.01.2015 hatte die Rot- GRÜNE Vorgängerregierung den Grunderwerbsteuerhebesatz um 1,5 Prozentpunkte auf 6,5 Prozent angehoben. Diese Erhöhung war Teil eines Maßnahmenpakets zur Sanierung des Landeshaushalts bestehend aus Konsolidierungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Verbesserung der Einnahmesituation des Landes. Insbesondere die FDP stand der Erhöhung ablehnend gegenüber. In einem Entschließungsantrag (Drs: 16/7643) der Fraktion hieß es:
„Nordrhein-Westfalen darf auch im Standortwettbewerb der Bundesländer nicht noch mehr an der Steuerschraube drehen und trauriger bundesweiter Spitzenreiter bei der Steuerbelastung für die breite Mitte unserer Gesellschaft sein.“
Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP ist nun Folgendes zur Grunderwerbsteuer festgelegt:
„In einem ersten Schritt werden wir eine Bundesratsinitiative zur Einführung eines Freibetrages bei der Grunderwerbsteuer für selbst genutztes Wohneigentum starten. In Nordrhein- Westfalen werden wir dann einen Freibetrag in Höhe von 250.000 Euro pro Person bei selbst genutztem Wohneigentum einführen. Kinder sollen darüber hinaus berücksichtigt werden.“
Darüber hinaus verspricht die neue Landesregierung im Koalitionsvertrag zur Umgehung der Grunderwerbsteuer durch sogenannte Share Deals aktiv zu werden. Bei Share Deals handelt es sich um einen Unternehmenskauf durch den Erwerb von Anteilen einer zum Verkauf stehenden Gesellschaft. Hierbei wird keine Grunderwerbsteuer fällig, wenn sich das zivilrechtliche Eigentumsverhältnis nicht verändert und nur bis zu 95 Prozent der Anteile übertragen werden. Durch dieses Steuerschlupfloch profitieren vor allem große Marktteilnehmer, der öffentlichen Hand entgehen jedoch jährlich Millionenbeträge. Die Rot- GRÜNE  Landesregierung  hatte  sich  bereits  für  eine  Absenkung  der Beteiligungsgrenze
eingesetzt. Derzeit erarbeitet die Finanzministerkonferenz einen Lösungsvorschlag zur Schließung des Steuerschlupflochs. Im Bundestag wurde jedoch ein Antrag der GRÜNEN Fraktion zur Schließung dieses Steuerschlupfloches durch die Absenkung der Beteiligungsgrenze auf 50 Prozent (18/8617) von der Großen Koalition in Berlin abgelehnt.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. In welcher Höhe würden für den Landeshaushalt Mindereinnahmen durch die Einführung von Freibeträgen bei der Grunderwerbsteuer anfallen? Bitte die Herleitung der Prognose darstellen.
  2. In welchen Etatpositionen plant die Landesregierung die durch die Freibeträge entstehenden Mindereinnahmen gegen zu finanzieren?
  3. Aus welchen Gründen wären die notwendigen Kürzungen zur Gegenfinanzierung der zu erwartenden Mindereinnahmen aus Sicht der Landesregierung gerechtfertigt?
  4. Wie ist der Sachstand des Arbeitsprozesses der Finanzministerkonferenz zur Schließung des Steuerschlupflochs bei Share Deals?
  5. In welcher Höhe können Mehreinnahmen nach Schätzung der Landesregierung durch die Beseitigung der Möglichkeit zur Umgehung der Grunderwerbsteuer durch Share Deals generiert werden?

Monika  Düker
Mehrdad Mostofizadeh