Volksentscheid

Entspricht der Landtag einem Volksbegehren nicht, kommt es zum Volksentscheid. Die Bürgerinnen und Bürger beschließen dann selbst durch Abstimmung über den Inhalt des Volksbegehrens. Erfolgreich ist der Volksentscheid dann, wenn mindestens 15 Prozent der Stimmberechtigten dafür votieren. Einzige Ausnahme: Ein Volksentscheid, durch den die Landesverfassung geändert werden soll, benötigt eine Abstimmungsbeteiligung von mindestens 50 Prozent der Stimmberechtigten, von denen mindestens zwei Drittel dem Vorhaben zustimmen müssen.