Petition

Die Nordrhein-Westfälische Verfassung ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, sich einzeln oder in Gemeinschaft schriftlich mit Bitten und Beschwerden direkt an die zuständigen Stellen oder an die Volksvertretung zu wenden. Im Landtag bearbeitet der Petitionsausschuss die eingehenden Anliegen. Er organisiert gegebenenfalls die nötigen Stellungnahmen der Landesregierung, des zuständigen Fachausschusses oder aber auch Ortstermine. Online-Petitionen an den Landtag sind hier möglich.