Mandat

Das Mandat des Abgeordneten ist ein von den Wählerinnen und Wählern erteilter Vertretungsauftrag auf Zeit – maximal über eine Legislaturperiode. Abgeordnete können aus Fraktionen austreten und ihr Mandat behalten. Legen sie ihr Mandat als Mitglied einer Fraktion nieder, rückt der nächste der Aufgestellten und nicht in den Landtag Eingezogenen der Landesliste nach und schließt die Lücke.