Kleine Anfrage

In einer Kleinen Anfrage stellt ein*e Abgeordnete*r Fragen an die Landesregierung, um Hintergrundwissen für seine/ihre Arbeit zu erhalten. Zuerst sollte eine Kleine Anfrage den bekannten Sachverhalt umreißen, und dann können fünf Fragen gestellt werden. Die Fragen werden an den thematisch zuständigen Landesminister zur Beantwortung weitergeleitet. Vier Wochen nach Einreichen der Kleinen Anfrage muss die Antwort dem/der Abgeordneten vorliegen.