Geschäftsordnung

Neben der nordrhein-westfälischen Verfassung ist die Geschäftsordnung (GO) die wichtigste Grundlage für die Arbeit des nordrhein-westfälischen Landtags. Sie wird zu Beginn jeder Wahlperiode vom Landtag beschlossen. Darin werden die Organisation und Arbeitsabläufe im Parlament geregelt. Die Landtagspräsidentin/ der Landtagspräsident vertritt den Landtag und führt seine Geschäfte. Im Streitfall entscheidet er auch über die Auslegung der GO. Hier geht es zur aktuellen Geschäftsordnung.