
Oftmals ist nicht möglich, bis zum Ende der Wahlperiode alle parlamentarischen Initiativen (Anträge, Gesetze, etc.) abschließend zu beraten und darüber abzustimmen. Noch offen gebliebene Initiativen gelten als erledigt und müssen in der folgenden Wahlperiode erneut eingebracht und verhandelt werden.