Das vergünstigte Deutschlandticket für Schüler*innen wird es auch im nächsten Schuljahr geben. Das Kommunal-, das Schul- und das Verkehrsministerium haben dazu einen gemeinsamen Runderlass herausgegeben. Dies schafft für die Kommunen und Schulen, aber vor allem auch für die Schüler*innen und ihre Eltern Planungssicherheit. Wir Grüne im Landtag begrüßen die Fortführung sehr.
Bereits im vergangenen Jahr haben wir Euch zur Einführung des Deutschlandtickets für Schüler*innen eine Kommunalinfo zugesandt. Da das Modell nun für das nächste Schuljahr fortgeführt wird, hier die wichtigsten Fragen und Antworten dazu:
Was kostet das Deutschlandticket für Schüler*innen?
Das Deutschlandticket wird für alle nicht freifahrtberechtigten Schüler*innen (Selbstzahler*innen), deren Schulträger sich am NRW-Modell beteiligen, um 20 Euro monatlich rabattiert. Damit fahren sie für aktuell 29 Euro im Monat deutlich preiswerter als bisher. Für die freifahrtberechtigten Schüler*innen ändert sich an den bisherigen Eigenanteilen nichts, sie erhalten das Deutschlandticket statt ihres bisherigen Schülertickets und können damit den Nahverkehr überall in Deutschland nutzen.
Werden alle Schüler*innen das Deutschlandticket bekommen?
Dies hängt davon ab, ob der jeweilige Schulträger – in der Regel die Kommune – am Modell teilnimmt. Dabei gibt es zwei Modelle: Diejenigen Kommunen bzw. Schulträger, die bis zum Schuljahr 2023/2024 den Preis des Deutschlandtickets (aktuell 49 Euro im Monat oder 588 Euro im Jahr) oder mehr pro anspruchsberechtigter*m Schüler*in für die ÖPNV-Tickets gezahlt haben, können weiterhin oder neu teilnehmen und müssen nur den bestehenden Vertrag mit dem jeweiligen Verkehrsunternehmen oder -verbund entsprechend fortführen oder ändern. Darin verpflichten sie sich, die bisherigen Kosten auch weiterhin in voller Höhe zu zahlen. Schulträger, die bisher weniger als 49 Euro im Monat für ihre freifahrtberechtigten Schüler*innen gezahlt haben, müssen den Betrag auf 49 Euro im Monat erhöhen und einen Vertrag mit dem jeweiligen Verkehrsunternehmen oder -verbund abschließen. Die Teilnahme ist für die Schulträger freiwillig, an den beteiligten Schulen können Schüler*innen ohne Freifahrtberechtigung (Selbstzahler*innen) das Ticket um monatlich 20 Euro vergünstigt – aktuell also 29 Euro – erhalten.
Die Schulträger können selbst entscheiden, ob sie das Deutschlandticket als Schülerticket für alle Schulformen oder beispielsweise nur für die weiterführenden Schulen einführen wollen.
Wie wird das Deutschlandticket für Schüler*innen finanziert?
Das NRW-Modell beruht vor allem auf dem Solidargedanken. Neben den Mitteln, die das Land auch schon bisher für die Schülerbeförderung zur Verfügung stellt, bleiben die bisherigen Zahlungen der Schulträger sowie die Eigenanteile der Schüler*innen im System erhalten. Dadurch wird den Selbstzahler*innen das verbilligte Deutschlandticket ermöglicht. Falls die Mittel nicht für die Finanzierung aller Selbstzahlertickets ausreichen, springt das Land mit zusätzlichen Mitteln ein.
Was ist mit Kommunen in der Haushaltssicherung und den Ersatzschulträgern?
Auch Kommunen in der Haushaltssicherung können teilnehmen, denn es werden nur die Mittel weitergezahlt, die auch bislang für die Schülerbeförderung im kommunalen Haushalt erforderlich waren.
Für die sog. Ersatzschulen (Schulen in privater Trägerschaft, z.B. kirchliche Schulen) gilt dasselbe wie für öffentliche Schulträger. Allerdings müssen sie für den Fall, dass sie bislang weniger als 49 Euro pro Monat und Schüler*in für die Freifahrtberechtigten aufgewendet haben, den Differenzbetrag zu 49 Euro selbst, z.B. aus Spendengeldern, aufbringen.
Was ist mit Schulträgern, die bisher die Schülertickets als Solidarmodell finanziert haben?
Die bislang in einigen Kreisen und Kommunen bestehenden Solidarmodelle, die für alle Schüler*innen unabhängig von der Freifahrtberechtigung ein preiswerteres ÖPNV-Ticket ermöglicht haben, können weiter bestehen bleiben. Es gibt keine Verpflichtung der Kommunen, sich an dem Modell für das vergünstigte Deutschlandticket als Schülerticket zu beteiligen. Allerdings sind die im bisherigen Solidarmodell finanzierten Schülertickets in aller Regel nur in der jeweilige Kommune bzw. dem Kreis gültig, der Vorteil des deutschlandweit gültigen Tickets kommt damit nicht zum Tragen.
Falls Ihr Fragen habt, könnt Ihr Euch gerne an unsere wissenschaftliche Mitarbeiterin für Verkehr, Bettina Tull (bettina.tull@landtag.nrw.de; 0211-884-2168) oder an uns wenden.