Die Wohnung als Reptilienzoo – Darum braucht NRW ein Gefahrtiergesetz

Norwich Rüße zum Entwurf eines Gefahrtiergesetzes

Portrait Norwich Rüße
Eine entwischte Kobra sorgte in den vergangenen Wochen für Aufruhr in Herne und regte damit erneut die Diskussion über ein Haltungsverbot von gefährlichen Haustieren in NRW an. Die hochgiftige Schlange gehörte mutmaßlich einem Bewohner des Hauses, der in seiner Wohnung mehr als 20 Schlangen gehalten haben soll. „Besonders gefährliche und hochgiftige Tiere gehören nicht in Privatwohnungen“, findet unser tierschutzpolitischer Sprecher Norwich Rüße. Wir bringen deswegen einen Entwurf für ein Gefahrtiergesetz in den Landtag ein.

Die Haltung der Schlangen wurde dem Mann bis auf Weiteres untersagt. Der Fall zeigt jedoch wie notwendig eine gesetzliche Reglung für die Haltung gefährlicher Tiere in privaten Haushalten ist. Der Deutsche Tierschutzverband geht davon aus, dass jährlich schätzungsweise 300.000 bis 800.000 lebende Reptilien nach Deutschland importiert werden. Dies stellt ein hohes Gefährdungspotenzial sowohl für die Halter*innen als auch für die Mitbürger*innen dar, weil in vielen Fällen beim Kauf des Tieres unterschätzt wird, wie anspruchsvoll die Haltung letztlich ist.
Bereits acht Bundesländer haben in Deutschland besondere Schutzmaßnahmen für die Haltung von potenziell gefährlichen Tieren gesetzlich festgeschrieben. Beispielsweise müssen Halter*innen in Bayern einen Sachkundenachweis zur Haltung dieser Tiere erbringen. In Berlin, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ist zum Beispiel die Haltung von Pythons, Boas, Skorpionen und verschiedenen Spinnenarten grundsätzlich verboten.
Die Frage ist also berechtigt, warum es in NRW noch keine gesetzlichen Regelungen gibt. Ein Entwurf  für ein Gefahrtiergesetz des ehemaligen grünen Umweltministers konnte in der letzten Legislaturperiode leider nicht mehr umgesetzt werden. Deswegen starten wir jetzt einen neuen Versuch. Denn Vorfälle wie in Herne zeigen einmal mehr, dass wir auch in NRW verbindliche Regeln für die Haltung gefährlicher und exotischer Tiere brauchen.
Unser Gesetzentwurf, den wir in dieser Woche ins Landtagsplenum einbringen, sieht unter anderem ein Haltungsverbot von besonders gefährlichen Tieren vor. Zudem soll auch eine Anzeigepflicht für gefährliche Tiere, die Menschen nicht töten aber verletzen können, eingeführt werden. Für die Kreisordnungsbehörden ist es wichtig zu wissen, welche gefährlichen Tiere in ihrem Verantwortungsbereich leben. Das ist die Grundlage dafür, Unbeteiligte vor gefährlichen Tieren zu schützen, zum Beispiel wenn Rettungskräfte eine Wohnung betreten müssen. Für etwaige entstehende Kosten bei Einsätzen wie in Herne sollte konsequent das Verursacherprinzip gelten, wenn sie durch Fahrlässigkeit des Halters nötig werden. Dies sollte über eine vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für Gefahrtierhalter abgesichert werden.
Neben dem Punkt der Gefahrenabwehr ist die Haltung gefährlicher und exotischer Tiere auch aus Tierschutzgründen bedenklich. Viele Tiere werden auf speziellen Tierbörsen unter z.T. widrigen Bedingungen illegal gehandelt, nachdem sie meist ihren natürlichen Lebensräumen entrissen wurden. Darüber hinaus unterschätzen viele Tierhalter*innen, wie anspruchsvoll und auch teuer es ist, zum Beispiel eine Schlange oder einen Leguan in einem Terrarium zu halten. So wird beim Kauf eines Tieres oft nicht beachtet, zu welcher Größe es heranwachsen wird. Die Abgabe im Tierheim oder das Aussetzen in der Natur sind dann oftmals die Folge. Dies ist aus natur- aber auch aus tierschutzfachlicher Sicht höchst problematisch.