Ein*e unabhängige*r Polizeibeauftragte*r für NRW

Portrait Verena Schäffer Linda Hammer 2022
Die Grüne Fraktion im Landtag NRW hat einen Gesetzentwurf für die Stelle einer bzw. eines unabhängigen Polizeibeauftragen erarbeitet. Damit wird eine langjährige Forderung aus der Wissenschaft sowie von Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen aufgegriffen. Wir klären die wichtigsten Fragen.

Worum geht es genau?

In unserem Gesetzentwurf fordern wir die Etablierung eines oder einer unabhängigen Polizeibeauftragten für NRW. Er oder sie soll für Bürger*innen und für Polizeibeamt*innen ansprechbar sein und einen niedrigschwelligen Zugang für Beschwerden, Lob und Anregungen ermöglichen. Die Person soll durch den Landtag für eine Dauer von sechs Jahren gewählt werden. Eine einmalige Wiederwahl ist dabei möglich. Die Stelle soll beim Landtag angesiedelt sein, um die Unabhängigkeit gegenüber der Landesregierung sicher zu stellen. Der oder die Polizeibeauftragte soll deshalb auch dem Landtag jährlich über seine Tätigkeiten ausführlich berichten.

Warum braucht NRW eine*n Polizeibeauftragte*n?

Momentan müssen sich Bürger*innen in NRW bei einem Problem mit der Polizei an die Polizei selbst wenden. Das stellt für viele Menschen eine Hürde dar – dabei würde vielen Bürger*innen ein klärendes Gespräch bereits helfen. Eine bzw. ein Polizeibeauftragte*r bietet deshalb eine niedrigschwellige Möglichkeit zur Konfliktlösung mit der Polizei. Aber auch bei Konflikten innerhalb der Polizei kann der oder die Polizeibeauftragte vermitteln – sei es bei Ungleichbehandlung durch Vorgesetzte oder bei mangelhafter Ausrüstung. Wir sind davon überzeugt, dass eine solche Stelle das Vertrauen in unsere Polizei stärkt. Der oder die Polizeibeauftragte könnte den professionellen Umgang mit Fehlern in den Behörden verbessern sowie strukturelle Defizite erkennen und beheben.

Welche Befugnisse soll er bzw. sie haben?

Der oder die Polizeibeauftragte soll das Recht zur Akteneinsicht, ein Betretungsrecht für Dienststellen und Fahrzeuge sowie ein Befragungsrecht bekommen. Der oder die Polizeibeauftragte soll außerdem ein elektronisches Zugriffsrecht auf das bereits bestehende dezentrale Beschwerdemanagement der Polizei bekommen, damit sie oder er sich einen Überblick über möglicherweise strukturelle Mängel verschaffen kann. Das Innenministerium muss der oder dem Polizeibeauftragten außerdem über die Umsetzung ihrer bzw. seiner Verbesserungsvorschläge berichten.

Hat Schwarz-Gelb nicht vor kurzem schon einen Polizeibeauftragten eingesetzt?

Ja, der von Minister Reul eingesetzte Polizeibeauftragte ist aber nicht unabhängig. Die Stelle ist direkt im Innenministerium angesiedelt und damit sehr eng an den Minister gebunden. Die Unabhängigkeit im Konfliktfall mit den Behörden ist nicht gewährleistet. Der aktuelle Polizeibeauftragte ist außerdem ausschließlich für Polizeibeamt*innen ansprechbar und nicht für Bürger*innen. Zusätzlich fehlt eine Rechtsgrundlage mit seinen Aufgaben, Rechten, Pflichten und Befugnissen. Konkret heißt das, dass es eine große Rechtsunsicherheit gibt, ob er beispielsweise von Dienststellen Personalakten erhalten darf.