Tierschutz ernst nehmen – keine Tiertransporte in Nicht-EU-Staaten

Norwich Rüße zu Tiertransporten

Portrait Norwich Rüße
Enge, Hitze, Erschöpfung und schlechte Versorgung – immer wieder werden Tierschutzverstöße bei Tiertransporten in EU-Drittstaaten aufgedeckt. Bayern und Schleswig-Holstein haben jetzt einen vorläufigen Exportstopp in diese Länder erlassen. NRW sollte sich zum Wohl der Tiere diesem Schritt anschließen, findet unser tierschutzpolitischer Sprecher Norwich Rüße.

Nachdem zunächst in einigen Landkreisen Bayerns einzelne Tiertransporte in EU-Drittstaaten nicht genehmigt wurden – so untersagte das Veterinäramt im Landkreis Landshut den Transport eines trächtigen Rindes über 5000 Kilometer nach Usbekistan – verabschiedete Bayern nun ein landesweit geltendes Moratorium und stoppte damit vorübergehend alle Tiertransporte in außereuropäische Länder.
Unsichere Rechtslage beenden, klare Regeln schaffen
Eine Liste von Ländern, in denen Tierschutzstandards nicht eingehalten werden, soll zeitnah erarbeitet werden. Bis dahin soll der Stopp für Transporte in Nicht-EU-Länder gelten. Diesem Beispiel folgte zunächst auch Schleswig-Holstein. Als zweites Bundesland verbot es für einen Monat Tiertransporte in Drittstaaten per Erlass.
Das Verwaltungsgericht in Schleswig verpflichtete daraufhin aber in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren den Kreis Steinburg dazu, ein Vorlaufattest für einen Tiertransport in einen Drittstaat zu erteilen und hob den Exportstopp damit praktisch auf. Der Kreis legte gegen das Urteil Beschwerde bei dem Oberverwaltungsgericht Schleswig ein. Angesichts der unsicheren Rechtslage ist es umso wichtiger, dass schnell eine bundesweit klare und einheitliche Regelung gefunden wird. Dazu gab es bereits einen Austausch zwischen dem Bund und den Ländern, bislang allerdings ohne Ergebnisse. Die Gespräche sollen zeitnah fortgesetzt werden.
Immer wieder machten verdeckte Recherchen von Tierschutzverbänden gravierende Verstöße während der tagelangen Überfahrten und in den Schlachtbetrieben der Drittstaaten publik: So litten die Tiere beispielsweise unter Durst, Hunger, extremen Temperaturen, Platzmangel, erheblichem Stress und mangelnder gesundheitlicher Versorgung. Aus ökonomischen Gründen sollen  auch immer wieder Tiere für transportfähig erklärt worden sein, die es aufgrund von Krankheit oder Trächtigkeit eigentlich nicht sind.
Wir brauchen ein starkes Signal für den Tierschutz aus NRW
Tiertransporte aus der Europäischen Union sind in der Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates geregelt. Aus einem aktuellen Bericht des Agrarausschusses des EU-Parlaments geht hervor, dass die Vorgaben nur unzureichend umgesetzt und kontrolliert werden. Daraufhin forderte das Europäische Parlament nun schärfere Regeln, mehr Kontrollen und ein Verbot von Tiertransporten in Drittstaaten, wenn die Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen nicht gewährleistet sei.
Gerade weil Nordrhein-Westfalen  ein wichtiger Standort für die Rinderhaltung ist und auch aus unserem Bundesland Zucht- und Schlachttiere in außereuropäische Länder exportiert werden, muss sich die Landesregierung  hier klar positionieren. Es wäre ein starkes Signal für den Tierschutz, wenn NRW dem Beispiel Bayerns und Schleswig-Holsteins folgen und Tiertransporte in Drittstaaten ebenfalls untersagen würde. Zumindest solange bis die dringend notwendige bundesweit einheitliche und rechtssichere Bewertung der Drittländer nach Tierschutzkriterien vorgenommen worden ist. Bund und Länder stehen dazu bereits im Dialog, welche Position NRW hier einnehmen möchte, ist bislang unklar. Daher habe ich nun eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt, deren Beantwortung hoffentlich klären wird, ob sie sich in dieser Frage zum Tierschutz bekennt oder wegducken möchte.