Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist ein gutes Signal für zehntausende betroffene Menschen. Bisher dürfen Personen, die auf eine gesetzliche Betreuung für die Regelung all ihrer Angelegenheiten angewiesen sind, nicht an Bundestags- und Europawahlen teilnehmen. Diese Regelung im Bundeswahlgesetz verstößt laut Gericht gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl und das Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung.
Wir GRÜNE lehnen diese diskriminierende Praxis schon lange ab, da sie mit der UN-Behindertenrechtskonvention nicht vereinbar ist.
In NRW hat Rot-Grün im Jahr 2016 das Inklusionsstärkungsgesetz verabschiedet und damit die gesellschaftlichen Teilhabechancen und die demokratischen Beteiligungsrechte der Menschen mit Behinderung gestärkt. Der Wahlrechtsausschluss wurde aus dem Landes- und Kommunalwahlgesetz gestrichen. NRW und Schleswig-Holstein waren damals Vorreiter.
Wir setzen uns dafür ein, dass auch weitere Bundesländer diesem Beispiel folgen und ihre Wahlgesetze entsprechend ändern. Damit auch dort Menschen, die unter Betreuung stehen, ihre Stimme bei Landtags- und Kommunalwahlen abgeben können.
Obwohl sich Union und SPD im Bund in ihrem Koalitionsvertrag auf eine Abschaffung der Benachteiligung geeinigt haben, ist auch knapp ein Jahr später noch immer keine Umsetzung erfolgt.
Auch ein gemeinsamer Gesetzentwurf von GRÜNEN und Linken zur „Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht“ wurde gestern im Innenausschuss des Bundestags mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt.
Durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist die Bundesregierung nun gezwungen, ihre unsägliche Ausgrenzungspraxis bei Wahlen zu beseitigen und den Wahlrechtsausschluss auf Bundesebene aufzuheben.