Altschuldenfonds – Kommunen bei Entschuldung unterstützen

Mehrdad Mostofizadeh
Trotz guter Konjunktur sind viele NRW-Kommunen insbesondere wegen hoher sozialer Belastungen hoch verschuldet. Um die Verschuldungsspirale zu beenden und die Schulden abzubauen, statt sie nur zu verwalten, kann unseres Erachtens ein Altschuldenfonds helfen. Wir haben daher den ehemaligen Kämmerer der Stadt Bochum, Dr. Manfred Busch, beauftragt, ein Gutachten zu erstellen. Unsere Vorsitzende und haushaltspolitische Sprecherin Monika Düker, und unser kommunalpolitischer Sprecher Mehrdad Mostofizadeh haben dieses heute gemeinsam mit ihm vorgestellt.

Zahlreiche Kommunen, insbesondere in Nordrhein-Westfalen, leiden unter einer hohen Schuldenlast. Sie ist mit dafür verantwortlich, dass notwendige Investitionen nicht getätigt und deshalb aufgeschoben werden. Die vielerorts bröckelnde Infrastruktur ist Zeuge dieser Verschuldungsspirale.

Die Ausgangssituation ist günstig: Zurzeit weisen die Kapitalmärkte ein extrem niedriges Zinsniveau auf. Somit ist die Entschuldung so preiswert zu haben wie nie – kommt die Zinswende, ist die Chance vertan. Würde zudem die Entschuldung auf der Bundesebene angesiedelt, böten sich Aussichten auf optimale Finanzierungskonditionen und ein professionelles Schuldenmanagement über die Bundesfinanzagentur.

Wir haben daher den ehemaligen Kämme­rer der Städte Wesel und Bochum, Dr. Manfred Busch, beauftragt, ein Gutachten zu erstellen, in dem mögliche Wege zur Einrichtung eines Altschuldenfonds aufgezeigt werden.

Unser Altschuldenfonds-Modell sieht folgendes vor:

  • die unechten Liquiditätskredite verbleiben in der kommunalen Bilanz, allerdings findet ein Gläubiger- und Schuldnerwechsel statt: der Fonds übernimmt gleichermaßen die Gläubiger-Position gegenüber den Kommunen als auch die Schuldner-Position gegenüber den Banken.
  • Unter der Voraussetzung einer Teilnahme des Bundes kann der Fonds von der Bonität der Bundesrepublik profitieren, so dass der Zinssatz deutlich niedriger liegt (alternativ könnte auch die KfW mit dieser Aufgabe betraut werden).
  • Unterstellt man nun eine Laufzeit von 30 Jahren bei 1,05 Prozent Zinssatz durch die Bonität des Bundes, läge der benötigte Jahresbetrag insgesamt bei rund 1,6 Milliarden Euro. Daraus ergibt sich bei einer Drittelung der aufzubringenden Summe pro Jahr eine Summe i. H. v. jeweils 540,5 Mio. Euro für Bund, Länder und Kommunen.
  • Auf NRW runtergerechnet bedeutet das, dass insgesamt pro Jahr vom Land 392 Millionen Euro und von den NRW-Kommunen 240 Millionen Euro finanziert werden müssten.
  • Das Gutachten schlägt vor, dass für den Landesanteil die Summe, die seit 2011 für die Stärkungspakt-Finanzierung im Landeshaushalt aufgebracht wird (350 Millionen Euro) nach Auslaufen des Stärkungspaktes verstetigt wird und dem Entschuldungs-Fonds zukommt.
  • Für den Kommunal-Anteil werden die Zinsersparnisse der entlasteten Städte i. H. v. 240 Millionen Euro abgeschöpft, so dass es keine weitere Belastung der kommunalen Familie gibt.
  • Dadurch ergibt sich zwar zunächst für die betroffenen Städte keine unmittelbare Entlastung, mittelfristig führt aber alleine die Absicherung des Zinssatzes über den Fonds bei einer perspektivisch zu erwartenden Zinswende sowohl zu einer Entlastung der kommunalen Haushalte als auch zu einer deutlich verbesserten finanziellen Planungssicherheit.


Mit diesem Modell gelingt es, über den bisherigen Aufwand des Landes für den Stärkungspakt, angereichert durch die ersparten Zinsaufwendungen der Kommunen und ergänzt um einen sehr überschaubaren Beitrag des Bundes, die Kommunen von den Altschulden zu befreien. Statt die Schulden zu verwalten, werden sie getilgt ohne dass andere Kommunen belastet werden.
Das Gutachten zum Entschuldungsfonds Das Handout zum Pressegespräch