Verlängerung der betäubungslosen Kastration ist nicht nachvollziehbar

Norwich Rüße zum Aufschub der Betäubungspflicht

Portrait Norwich Rüße
Zwei weitere Jahre soll das schmerzhafte Kastrieren von Ferkeln ohne Betäubung erlaubt bleiben. Darauf haben sich die Spitzen von CDU und SPD verständigt. Nach bereits fünf Jahren Übergangsfrist ist das absolut unverständlich und ein tierschutzpolitischer Offenbarungseid der Bundesregierung, findet Norwich Rüße, Sprecher für Tierschutz und Landwirtschaft der GRÜNEN Landtagsfraktion.

Fünf Jahre hatten die Beteiligten schon Zeit sich um Alternativen zur betäubungslosen Kastration männlicher Ferkel zu kümmern. Denn das Verbot ab 2019 wurde bereits 2013 mit der Reform des Tierschutzgesetzes beschlossen. Der Vorstoß der Regierungsfraktionen in Berlin zeigt: Einfaches Aussitzen scheint sich offenbar zu lohnen.
CDU und SPD wollen nun zeitnah eine Initiative im Bundestag vorlegen mit dem die Übergangsfrist nochmals um zwei Jahre verlängert werden soll.
Anstatt weiterhin das äußerst schmerzhafte Kastrieren ohne Betäubung einfach so hinzunehmen, sollte die Bundesregierung endlich damit anfangen, die betroffenen Betriebe auf das Ende der betäubungslosen Kastration vorzubereiten. Dazu braucht es rechtliche Klarheit für mögliche Betäubungsverfahren, Beratungsangebote und Unterstützung bei der Umstellung. Aber anstatt die Auseinandersetzung um die Kastration im Interesse des Tierschutzes und mit Unterstützungsangeboten zu lösen, wollen SPD und CDU das Problem wieder auf die lange Bank schieben. Das Ergebnis sind Millionen junger Ferkel, die unnötig weiterhin Schmerzen erleiden müssen, obwohl die Alternativen auf dem Tisch liegen. Dabei finden in der Gesellschaft solche offensichtlich tierschutzwidrigen Verfahren keine Akzeptanz mehr. Ich erwarte von der Bundesregierung, dass sie endlich handelt!
Aus Gründen des Tierschutzes ist für mich klar, dass Ferkelkastrationen zukünftig nur noch unter kompletter Schmerzausschaltung erfolgen dürfen. Eine nur lokale Betäubung, wie sie Teile der Landwirtschaft fordern, erfüllt diese Voraussetzung nicht. Klar ist auch, dass eine Betäubungspflicht nicht zu Wettbewerbsnachteilen für die deutschen Betriebe führen darf, wenn Nachbarländer entgegen des Tierschutzes laschere Regeln anlegen. Ich sehe hier insbesondere Bauernverband und Handel in der Verantwortung. Der Bauernverband schimpft auf die Politik, unterstützt aber gleichzeitig den Import von Ferkeln aus Dänemark, die bei der Kastration nur lokal betäubt werden müssen. Wir sprechen hier von nicht weniger als der Hälfte der 12 Millionen Ferkel, die jährlich nach Deutschland eingeführt werden. Über die Qualitätssicherung gäbe es die Möglichkeit, bei Importferkeln durchzusetzen, dass sie nach den Standards des deutschen Tierschutzgesetzes kastriert werden. Hier hätten Handel und Bauernverband den Hebel, um Wettverzerrungen zu verhindern.