Eine Grüne Brexit-Enquete für NRW

Die Briten haben entschieden: Der Brexit kommt! Wir GRÜNE richten deshalb zum 1. November eine Enquete-Kommission ein, die sich mit den Folgen und Auswirkungen des Brexits für NRW befasst.

Vor etwas mehr als zwei Jahren stimmte eine knappe Mehrheit der britischen Bevölkerung für den Brexit. Am 30. März 2019 wird die Austrittserklärung des Vereinigten Königreichs wirksam und das Land wird nach aktuellem Stand kein Mitglied der Europäischen Union mehr sein.
Der Austritt eines Mitgliedstaates ist ein in der Geschichte der Europäischen Union einmaliger Vorgang. Die politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Konsequenzen sind nicht vollständig abschätzbar, vor allem da unklar ist, ob und in welcher Form ein Austrittsabkommen zu Stande kommt. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die EU-Kommission europäischen, nationalen und regionalen Akteuren sich in ausreichendem Maße auf alle möglichen Szenarien des Brexits vorzubereiten.

Diesem Aufruf wollen wir als GRÜNE Landtagsfraktion folgen und haben deshalb zu diesem Zweck die Einsetzung einer Enquete-Kommission beantragt, die sich mit den Folgen und Auswirkungen des Brexits auf NRW befassen soll. Der Landtag hat den Antrag heute mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen.

Denn der Brexit trifft NRW in besonderem Maße. Mit kaum einem anderen Staat ist Nordrhein-Westfalen kulturell, persönlich und wirtschaftlich so eng verbunden, wie mit dem Vereinigten Königreich. Die Enquete-Kommission soll sich deshalb unter anderem mit folgenden Themen beschäftigen und Handlungsempfehlungen entwickeln, wie Probleme abgemildert und Chancen genutzt werden können:

  • Kommunale Partnerschaften
  • Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Kultur
  • Reisen zwischen dem Vereinigten Königreich und Nordrhein-Westfalen
  • Aufenthaltsrecht
  • Verbraucherschutz und Arzneimittelversorgung
  • Wirtschaftliche Auswirkungen
  • Umwelt, Klima und Energie

Eine Enquete-Kommission ist der richtige Ort, um sich auf die anstehenden Veränderungen vorzubereiten.
Der Einsetzungsbeschluss kann hier nachgelesen werden.