Gesellschaftlicher Protest gegen das Polizeigesetz ist groß

Verena Schäffer zur Großdemonstration gegen die geplanten Änderungen des Polizeigesetzes

Portrait Verena Schäffer Linda Hammer 2022
Es war ein klares Zeichen – über zehntausend Menschen haben am vergangenen Samstag, den 7. Juli 2018 in Düsseldorf gegen die von der schwarz-gelben Landesregierung geplanten Änderungen des Polizeigesetzes NRW demonstriert und damit gezeigt, dass viele Bürger*innen in NRW mit der Verschärfung des Gesetzes nicht einverstanden sind.

Auch wir GRÜNE beteiligten uns an der gesellschaftlich breit aufgestellten, bunten und kreativen Demonstration. Aufgerufen hatte das Bündnis „Nein zum neuen Polizeigesetz NRW“, bestehend unter anderem aus Datenschutzinitiativen, Gewerkschaften, Umweltverbänden, Fußballfans und Parteien. Auch die GRÜNE Landtagsfraktion unterstützt aktiv dieses Bündnis.
Mit diesen vielen tausend Versammlungsteilnehmer*innen wurden alle Erwartungen an die Größe der Demonstration übertroffen. In friedlicher und fröhlicher Atmosphäre machten alle Demonstrant*innen – trotz des ernsten Themas – bei den Kundgebungen und im Zug vom Düsseldorfer Hauptbahnhof durch die Innenstadt zum Landtag klar, dass sie Gesetzesverschärfungen auf Biegen und Brechen und zu Lasten unserer Bürger- und Freiheitsrechte ablehnen. Wir GRÜNE danken allen Teilnehmer*innen, dass sie da waren und mit ihren bunten und vor Kreativität und Humor sprühenden Plakaten die Demonstration zu einem besonderen Ereignis machten. Wir danken auch den eingesetzten Polizeibeamt*innen für ihren Einsatz zur Gewährleistung der Versammlungsfreiheit und den deeskalierenden Ansatz.
Der von Innenminister Herbert Reul vorgelegte Gesetzentwurf sieht neue und weitreichende Änderungen für die nordrhein-westfälische Polizei vor. So ist die Einführung der so genannten „drohenden Gefahr“ und der „drohenden terroristischen Gefahr“ geplant. Mit diesen neuen Gefahrbegriffen sollen die Befugnisse der Polizei weit ins Vorfeld gerückt werden. Zudem sollen daran polizeiliche Instrumente der Informationsgewinnung wie auch der Gefahrenabwehr geknüpft werden, unter anderem die Einführung der Quellen-TKÜ, also das Mitlesen verschlüsselter Online-Kommunikation, und der Fußfessel sowie die Ausweitung der Gewahrsamsdauer auf bis zu vier Wochen. Daneben sind mit der Einführung der Schleierfahndung, der Ausweitung der Videobeobachtung und der Aufnahme von Elektroschockpistolen in den Waffenkatalog der Polizei Maßnahmen zur Bekämpfung der Allgemeinkriminalität geplant, die zum Teil massiv in die Freiheitsrechte der Bürger*innen eingreifen.
Wir werden uns weiterhin mit den anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen im Bündnis gegen das Polizeigesetz engagieren und unsere Kritik im parlamentarischen Verfahren einbringen.
Eine ausführliche Bewertung der geplanten Maßnahmen des neuen Polizeigesetzes gibt es hier