Bürgerrechte stärken

Stefan Engstfeld zur Einführung einer Individualverfassungsbeschwerde

Im Grundgesetz steht sie, elf von sechzehn Bundesländer haben sie, nur Nordrhein-Westfalen noch nicht: Die Individualverfassungsbeschwerde.
Das wollen wir ändern und bringen deswegen gemeinsam mit der SPD-Fraktion einen Gesetzentwurf ein, mit dem diese in die Landesverfassung festgeschrieben werden soll.

Was bedeutet das?
Es geht um die Stärkung der Rechte der Bürger*innen dieses Landes. Die Einführung einer Individualverfassungsbeschwerde garantiert ihnen „einen wirkungsvollen Individualrechtsschutz vor Grundrechtsbeeinträchtigungen durch die öffentliche Gewalt des Landes“.
Kurz gesagt: Meint jemand durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Landesgrundrechte  oder  in  einem  seiner landesrechtlich gewährleisteten  grundrechtsgleichen Rechte verletzt zu sein kann er oder sie direkt beim Verfassungsgerichtshof in Münster Klage einreichen.
Mit der Individualverfassungsbeschwerde erhält also jeder einzelne Bürger und jede einzelne Bürgerin ein Instrument in die Hand, um sich gegen Grundrechtsverstöße beim Vollzug von Landesrecht wehren zu können.
Die Frage des Für und Widers der Einführung einer solchen Individualverfassungsbeschwerde ist nicht neu. Schon 1989 wurde dies in NRW intensiv diskutiert. Ohne Ergebnis.
In den vergangenen Jahren hat sich auch die Verfassungskommission des Landtags tiefergehend mit dem Thema beschäftigt. So wurde beispielsweise im Juni 2015 auf Einladung der Landtagspräsidentin und der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs zur dieser Fragestellung ein großes Symposium im Landtag abgehalten. Doch auch hier gab es kein Ergebnis.
So heißt es ein Jahr später im Abschlussbericht der Verfassungskommission: „Eine Verständigung zwischen den Fraktionen konnte nicht gefunden werden,  da dieser Punkt mit den politischen Punkten Quoren, Wahlrecht, direkte Demokratie und der Schuldenbremse verknüpft war und insoweit keine Gesamtlösung gefunden werden konnte.“
Jetzt steht die Einführung der Individualverfassungsbeschwerde in NRW aber nach jahrzehntelanger Debatte vor dem Durchbruch. Eine gesetzliche Regelung soll noch diese Woche vom Parlament verabschiedet werden.
Es gibt nur einen großen Schönheitsfehler: Die Individualverfassungsbeschwerde soll nicht in der Verfassung verankert, sondern „nur“ einfachgesetzlich festgeschrieben werden.
Das heißt im Klartext: Eine einfache Mehrheit im Landtag von Nordrhein-Westfalen kann dieses Gesetz verändern oder gar wieder abschaffen. Damit würde den Menschen in NRW ein wichtiges Klagerecht gegenüber dem Staat wieder weggenommen werden können.
Deswegen haben wir zusammen mit der SPD einen Gesetzentwurf ins Parlament gebracht, der vorsieht die Individualverfassungsbeschwerde fest in der Verfassung zu verankern. Damit ist gewährleistet, dass dieses wichtige neue Grundrecht der Bürger*innen nicht einfach so wieder abgeschafft werden kann – sondern nur mit einer Zweidrittelmehrheit des Parlaments: Eine sehr hohe Hürde.
Wer es also ernst meint mit der Stärkung der Bürgerrechte in Nordrhein-Westfalen, der schreibt auch die Individualverfassungsbeschwerde in die Verfassung. Dort gehört sie hin – genauso wie das Pendant im Grundgesetz.